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Nationale Visa

18.01.2018 - Artikel

Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).

Pässe mit verschiedenen Visa
Pässe mit verschiedenen Visa © Colourbox

Nationale Visa

Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.

Antrag vorbereiten

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:

Wichtiger Hinweis:

Bitte übersenden Sie keine Unterlagen unaufgefordert - vor allem NICHT vor Antragstellung - an die Botschaft. Sofern die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich ist, werden wir uns unaufgefordert mit Ihnen, dem Antragstellern, in Verbindung setzen.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.

Sofern lediglich ein Elternteil mit einem minderjährigen Kind reisen sollte oder das minderjährige Kind alleine reist, müssen beide Elternteile bei Antragstellung anwesend sein. Ferner ist die hier erhältliche Zustimmung zur Reise zu geben und im Vorfeld der Antragstellung entsprechend beglaubigen zu lassen.

Zustimmungserklärung

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Die für die jeweilige Prüfung erforderliche Bearbeitungszeit, können Sie den Checklisten entnehmen. ACHTUNG! Anträge aus Madagaskar bedürfen einer längeren Bearbeitungszeit. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Rückgabe des Passes

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie per E-Mail aufgefordert, Ihren Reisepass wieder bei der Botschaft abzuholen. Passabholzeiten sind montags bis donnerstags zwischen 13.00 und 14.00 Uhr. Bitte sprechen Sie nicht vor, ohne von der Botschaft die Aufforderung zur Passabholung erhalten zu haben.

Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte folgende Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können. Je nach Art der Korrektur kann es notwendig sein, dass Ihr Antrag nochmals in das Visasystem eingegeben werden muss. Eine Korrektur des Visums ist dann nur, abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltszweck, innerhalb von 2-3 Arbeitstagen möglich.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

Weitere Informationen

Am 1.3.2020 traten neue Regeln für die Einwanderung von Fachkräften in Kraft. Das neue Gesetz erweitert die Möglichkeiten für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen.

Deutschland öffnet Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten

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