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Schengen-Visa

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Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Schengen Visum
Schengen Visum © colourbox

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum. 
Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist.


Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:


Wichtiger Hinweis:

Bitte übersenden Sie keine Unterlagen unaufgefordert - vor allem NICHT vor Antragstellung - an die Botschaft. Sofern die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich ist, werden wir uns unaufgefordert mit Ihnen, dem Antragstellern, in Verbindung setzen.


Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich und rechtzeitig zu Ihrem Termin in der Botschaft . Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Während der Bearbeitung

Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. In der Regel dauert das 15 Tage. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.

Rückgabe des Passes

Nach der o.g. Bearbeitungszeit können Sie dienstags und donnerstags um 11.30 Uhr vorsprechen, um die Entscheidung bzgl. Ihres Antrages in Empfang zu nehmen. Sie erhalten keine separate Bestätigung.  Grundsätzlich holen Sie Ihren Pass persönlich ab. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu füllen Sie bitte folgende Vollmacht aus und geben sie Ihrem Vertreter mit.

Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht, einen eigenen Ausweis und Ihre bei Antragstellung erhaltene Quittung mit sich führen. Ohne Vorlage dieser Dokumente kann Ihr Pass nicht ausgehändigt werden.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.

Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können. Je nach Art und Umfang der Korrektur kann eine erneute Eingabe in das Visasystem notwendig sein. Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Aufenthaltszweck kann eine Korrektur 2-3 Arbeitstage in Anspruch nehmen.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wir wollen Ihnen eine gewisse Flexibilität bei Ihrer Reise ermöglichen: Damit Sie Ihre Reisedaten bei Bedarf auch kurzfristig verschieben können, ist die Gültigkeit Ihres Visums i.d.R. 15 Tage länger als die Anzahl der Aufenthaltstage.
Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.)

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