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Legalisation
Ausländische öffentliche Urkunden werden von deutschen Behörden nicht immer ohne weiteres akzeptiert. Um in Deutschland anerkannt zu werden, muss in diesen Fällen die Echtheit einer Urkunde bzw. ihr Beweiswert entweder durch Aufbringen einer Apostille oder durch Legalisation festgestellt werden.
Tansania ist dem internationalen Apostilleabkommen nicht beigetreten. Daher können tansanische Urkunden nicht mit einer Apostille versehen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Urkunden durch die Deutsche Botschaft Dar es Salaam legalisieren zu lassen. In der Regel werden tansanische Personenstandsurkunden, z.B. Heirats- und Geburtsurkunden für den deutschen Rechtsbereich legalisiert.
Die tansanischen Personenstandsurkunden müssen von „RITA“ (Registration, Insolvency and Trusteeship Agency) in Dar es Salaam ausgestellt bzw. überbeglaubigt sein. Bitte beachten Sie, dass nur nicht-laminierte Originale legalisiert werden können. Sollte Ihnen die Urkunde nur in laminierter Form vorliegen, müssen Sie sich bei RITA eine neue Urkunde besorgen oder die Laminierung lösen.
Gebühren
Ab dem 01. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen der Auslandsvertretungen. Kopiebeglaubigungen und einfache Legalisationen werden mit regional variierenden Festgebühren (22,92 EUR bis 31,50 EUR) abgerechnet. Für weitere Informationen schauen Sie bitte auf die Seite des Auswärtigen Amtes unter dem Link
Registration, Insolvency and Trusteeship Agency, „RITA“
Kipalapala Street
P.O.Box 9183
Dar es Salaam
Tel.: +255-22-2153069
Fax: +255-22-2123325
e-mail: info@rita.go.tz
website: http://www.rita.go.tz
Sollte Ihre Urkunde in Sansibar ausgestellt worden sein, wenden Sie sich bitte zur Überbeglaubigung an das Tansanische Außenministerium, da RITA hier nicht zuständig ist.