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Beglaubigungen

Beglaubigung, © Photothek.de
Beurkundungen
Beurkundungen wie Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und andere Erklärungen/Verträge können nur nach Absprache bei der Botschaft vorgenommen werden. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zur Botschaft auf. Gerne können Sie hierzu das Kontaktformular der Webseite nutzen.
Kopiebeglaubigungen
Für Kopiebeglaubigungen müssen das Original und einfache Kopien vorgelegt werden. Die Gebühr bemisst sich nach der Seitenanzahl. Bitte buchen Sie für Kopiebeglaubigungen einen konsularischen Termin.
Unterschriftsbeglaubigung
Allgemeines
Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar bzw. Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Konsularbeamten geleistet oder vor ihm anerkannt werden.
Bitte buchen Sie einen Termin für Ihre Vorsprache in der Botschaft.
Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet bei der Unterschriftsbeglaubigung nicht statt. In vielen Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, um ein Dokument rechtlich wirksam werden zu lassen.
Einige Beispiele hierfür sind:
* Genehmigungserklärung: Erklärung, mit der ein Vertretener einen in Deutschland bereits unterzeichneten Vertrag im Nachhinein genehmigt
* „einfache“ Vollmachten: Vollmachten, in denen sich der Vollmachtgeber weniger stark bindet, z. B. widerrufliche Vollmachten für ein einzelnes Rechtsgeschäft
* Handelsregistereintragungen
* Beantragung eines Führungszeugnisses
Hier finden Sie den Link zur Seite: Führungszeugnis
* Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft
Hier finden Sie den Link zur Seite: Erbschaftsangelegenheiten
Benötigte Unterlagen
Zur Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte mit:
- das zu unterzeichnende Dokument
- gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
- ggf. Vertretungsvollmacht (Original oder beglaubigte Kopie)
- bei Genehmigungserklärung: bereits geschlossener Vertrag
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein. Bitte kontaktieren Sie uns in Zweifelsfällen vorab.
Gebühren
Ab dem 01. Oktober 2021 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen der Auslandsvertretungen. Für weitere Informationen schauen Sie bitte auf die Seite des Auswärtigen Amtes unter dem Link
Info
Sonderfall: Beglaubigung einer Unterschrift zur Eröffnung eines Kontos in Deutschland
Nach einer entsprechenden Änderung des Geldwäschegesetzes 2008 sind Auslandsvertretungen nicht mehr befugt, Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben von mehr als 15.000 € und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Wenn Ihnen Ihre Bank empfiehlt, Ihre Unterschrift bei einer deutschen Auslandsvertretung beglaubigen zu lassen, weisen Sie bitte auf das Geldwäschegesetz hin. Nähere Informationen erteilt der Zentrale Kreditausschuss in Deutschland.