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Adoptionen in Tanzania
Zur Anerkennung und Wirkungsfeststellung eines tansanischen Adoptionsbeschlusses muss ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Adoptionswirkungsgesetzes (AdWirkG) durchgeführt werden.
Weitere Informatioen über das Anerkennungsverfahren erteilt das
Bundesamt für Justiz
-Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen-
Adenauerallee 99 - 103
53094 Bonn
Telefon: 0228/99 414-5414, 5415
Fax: 0228/99 410-5402
E-Mail: auslandsadoption@bfj.bund.de
Website: www.bundesjustizamt.de
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Ausstellung eines deutschen Reisedokumentes, die Deutscheneigenschaft des Adoptivkindes durch
- einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis
oder
b) eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Gerichtes im Sinne des Adoptionswirkungsgesetzes(AdWirkG)
nachgewiesen werden muss.