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Adoptionen in Tanzania

Artikel

Zur Anerkennung und Wirkungsfeststellung eines tansanischen Adoptionsbeschlusses muss ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Adoptionswirkungsgesetzes (AdWirkG) durchgeführt werden.

Weitere Informatioen über das Anerkennungsverfahren erteilt das

Bundesamt für Justiz

-Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen-

Adenauerallee 99 - 103

53094 Bonn

Telefon:      0228/99 414-5414, 5415

Fax:            0228/99 410-5402

E-Mail:        auslandsadoption@bfj.bund.de

Website:     www.bundesjustizamt.de

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Ausstellung eines deutschen Reisedokumentes, die Deutscheneigenschaft des Adoptivkindes durch

  1. einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis

oder

b) eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Gerichtes im Sinne des Adoptionswirkungsgesetzes(AdWirkG)

nachgewiesen werden muss.

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