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Anerkennung ausländischer Urkunden/Legalisation

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Ausländische öffentliche Urkunden werden von deutschen Behörden nicht immer ohne weiteres akzeptiert. Um in Deutschland anerkannt zu werden, muss in diesen Fällen die Echtheit einer Urkunde bzw. ihr Beweiswert entweder durch Aufbringen einer Apostille oder durch Legalisation festgestellt werden.

Tansania ist dem internationalen Apostilleabkommen nicht beigetreten. Daher können tansanische Urkunden nicht mit einer Apostille versehen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Urkunden durch die Deutsche Botschaft Dar es Salaam legalisieren zu lassen. In der Regel werden tansanische Personenstandsurkunden, z.B. Heirats- und Geburtsurkunden für den deutschen Rechtsbereich legalisiert. Die Gebühr beträgt EUR 25,00 in Landeswährung.

Die tansanischen Personenstandsurkunden müssen von „RITA“ (Registration, Insolvency and Trusteeship Agency) in Dar es Salaam ausgestellt bzw. überbeglaubigt sein. Bitte beachten Sie, dass nur nicht-laminierte Originale legalisiert werden können. Sollte Ihnen die Urkunde nur in laminierter Form vorliegen, müssen Sie sich bei RITA eine neue Urkunde besorgen oder die Laminierung lösen.

Registration, Insolvency and Trusteeship Agency, „RITA“

Kipalapala Street

P.O.Box  9183

Dar es Salaam

Tel.: +255-22-2153069

Fax: +255-22-2123325

e-mail: info@rita.go.tz

website: http://www.rita.go.tz

Sollte Ihre Urkunde in Sansibar ausgestellt worden sein, wenden Sie sich bitte zur Überbeglaubigung an das Tansanische Außenministerium, da RITA hier nicht zuständig ist.

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