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Registrierung einer Auslandseheschließung in Deutschland:
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Daressalam ist nicht zur Vornahme von
Eheschließungen ermächtigt. Die Trauung in Tansania erfolgt vor dem zuständigen tansanischen
Standesbeamten bzw. den hierzu besonders ermächtigten religiösen Einrichtungen.
Die Botschaft kann Ihnen keine rechtsverbindliche Auskunft über das tansanische Ehe- und
Scheidungsrecht sowie der örtlichen Verfahrensabläufe geben. Die Verwaltungspraxis der tansanischen Behörden in Fragen der Eheschließung unter Beteiligung eines Ausländers sind nicht
immer einheitlich. Daher wird empfohlen, sich zeitnah mit den zuständigen tansanischen Stellen in
Verbindung zu setzen, bei welchen die Eheschließung vollzogen werden soll.
Die Botschaft kann Ihnen gleichwohl folgende auf Erfahrungswerten beruhende, unverbindliche
Hinweise geben:
1. Zumindest einer der Verlobten sollte bereits seit längerer Zeit seinen gewöhnlichen Aufenthalt
in Tansania haben. In der Praxis wird diese Voraussetzung jedoch nicht sehr streng gehandhabt.
2. Die Aufgebotsfrist beträgt in der Regel 21 Tage, jedes Standesamt scheint aber seine eigene
Verfahrensweise zu haben.
3. Zur Eheschließung sind grundsätzlich folgende Dokumente erforderlich:
• Reisepass mit gültiger tansanischer Aufenthaltsgenehmigung bzw. gültigem
Touristenvisum
• Geburtsurkunde (vorzugsweise die „internationale Geburtsurkunde“, ausgestellt von Ihrem zuständigen deutschen Standesamt. Ersatzweise die nationale Geburtsurkunde mit beglaubigter
Übersetzung in englischer Sprache.)
• Ehefähigkeitszeugnis mit beglaubigter Übersetzung in englischer Sprache,
• Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden früherer Ehegattinnen/Ehegatten; falls
zutreffend, mit beglaubigter Übersetzung in englischer Sprache.
4. Anwesenheitspflicht von zwei Zeugen, die ggf. vom Standesamt gestellt werden.
5. Beide Verlobten sollten der englischen bzw. der Landessprache „Kisuaheli“ mächtig sein;
ansonsten ist ein Übersetzer erforderlich.
Die Eheschließung in Tansania entfaltet Rechtskraft auch für den deutschen Rechtsbereich. Ein
spezielles Anerkennungsverfahren ist hierfür nicht erforderlich. Weitergehende Informationen über
Internationale Eheschließungen finden Sie auf der website des Auswärtigen Amtes.
Die Legalisation der Original-Heiratsurkunde durch die Deutsche Botschaft in Daressalam ist nicht
zwingend erforderlich, wird aber empfohlen. Sollten Sie die Legalisation wünschen, reichen Sie Ihre Heiratsurkunde vorzugsweise noch während Ihres Aufenthalts in Tansania in der Konsular-Abteilung der Botschaft ein.
Alle weiteren Informationen zum Thema Legalisation entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt auf dieser Internetseite unter Link zu Legalisation
N. B.: Diese Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig
eingeschätzten Informationen der zuständigen tansanischen Stellen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und
Vollständigkeit kann von der Deutschen Botschaft in Daressalam nicht übernommen werden. Gesetzliche Vorschriften können sich jederzeit ändern, ohne dass die Deutsche Botschaft in Daressalam hiervon unterrichtet wird.