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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Zur Einreise nach Tansania wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Der vorläufige Reisepass wird ebenfalls anerkannt. Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Seit Mitte Januar 2008 wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verstärkt der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung kontrolliert. Eine Impfpflicht für alle Reisenden besteht nicht.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Zur Einreise in Tansania benötigen Sie einen Sichtvermerk. Das Visum wird in Deutschland erteilt von der

Botschaft der Vereinigten Republik Tansania

Eschenallee 11

14050 Berlin-Charlottenburg

Tel.: 030-3030800

Fax: 030/30308020

E-mail: info@tanzania-gov.de

Das Visum kann auch bei Einreise nach Tansania an den amtlichen Grenzübergängen und den internationalen Flughäfen Daressalam und Kilimanjaro gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von USD 50,00 erteilt werden. Die Erteilung des Visums liegt grundsätzlich im Ermessen des tansanischen Grenzbeamten.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Botschaft keinen Einfluss auf die Entscheidung des Grenzbeamten ausüben kann.

Bei einem Aufenthalt zum Zweck der Arbeitsaufnahme sollte ein entsprechendes Visum bereits bei der Einreise nachgewiesen werden, welches von der tansanischen Botschaft in Berlin aufgrund einer Arbeitsgenehmigung ausgestellt wird. Von einer Einreise mit Touristenvisum und Ausübung jedweglicher Tätigkeiten (auch ehrenamtlicher, gemeinnütziger Arbeiten, Praktikum, usw.) ohne entsprechenden „residence permit“ wird ausdrücklich gewarnt. Die tansanischen Behörden reagieren bei Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht sehr empfindlich und oft mit sofortiger Ausweisung.

Wenn ein Forschungsaufenthalt geplant ist, muss dies bei der Visabeantragung angegeben werden. Es ist weiterhin erforderlich bei der Commission for Science and Technology (COSTECH), P.O.Box 4302, Kijitonyama, Daressalam, Tel.: +255-22-270 07 45 – 6, Fax: 277 53 13, e-mail: info@costech.or.tz, website: www.costech.or.tz eine Forschungsgenehmigung zu beantragen. Dies sollte bereits vor der Einreise geschehen.

Weitere Auskünfte erteilten:

Tanzania Tourist Board

IPS Building

Box 2485

Daressalam

Tel: +255 22 2111244/5

Fax: +255 22 2116420

E-Mail:       safari@ud.co.tz

E-Mail:       ttb2@ud.co.tz

Website:    www.tanzaniatouristboard.com

 

The Director of Immigration Services

Ministry of Home Affairs

P.o.Box 512,

Dar es Salaam

Tel.: +255 22 211 86 37 - 43

Fax +255 22 211 21 81,2112174

E-Mail:    admini@imigration.go.tz

Website: www.moha.go.tz

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