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Geburtsanzeige und Geburtsurkunde

08.08.2018 - Artikel

2.         Geburtsurkunde des Kindes im Original mit 2 Kopien. Die Geburtsurkunde muss zur Vorlage in Deutschland legalisiert und in einigen Fällen auch übersetzt sein. Englischsprachige Urkunden werden häufig akzeptiert.

3.         Geburtsurkunden der Eltern im Original mit 2 Kopien (ausländische Urkunden ggfls. mit Übersetzung und Legalisation oder Apostille)

5.         bei Kindern über 14 Jahren: Reisepass des Kindes im Original mit 2 Kopien (Datenblattseite)

6.         ggf. Heiratsurkunde der Eltern des Kindes im Original mit 2 Kopien (ausländische Urkunden mit Übersetzung und Legalisation

7.         ggf. Vaterschaftsanerkennung im Original mit 2 Kopien (siehe hierzu auch Informationen zur Vaterschaftsanerkennung)

8.         ggf. Scheidungsurteil der Eltern von Vorehen im Original mit 2 Kopien

9.         ggf. Abmeldebestätigung der Eltern im Original mit zwei Kopien

Bitte beachten Sie, dass in Einzelfällen auch die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein kann.

3. Gebühren

Die Gebühren für Geburtsanzeigen und damit verbundene Formalitäten richten sich nach jeweiligem Recht des Bundeslandes, in dem das zuständige Standesamt seinen Sitz hat, und betragen ungefähr zwischen €60,- und €80,-. Sie erhalten hierzu zu gegebener Zeit ein Schreiben mit detaillierten Informationen. Die Gebühren für die Beurkundung der Geburt müssen umgehend nach Zahlungsaufforderung auf das innerdeutsche Konto des zuständigen Standesamtes überwiesen werden. Die Beurkundung der Geburt erfolgt in der Regel erst nach Zahlungseingang.

Bei der Auslandsvertretung fallen bei Antragstellung zusätzlich Gebühren an:

Beglaubigung von Fotokopien: 10 €

Geburtsanzeige: 25 €

Die Gebühren werden zum aktuellen Tageskurs der Botschaft umgerechnet.

4. Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung einer Geburtsanzeige kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Deutsche Botschaft hat hierauf keinen Einfluss und kann daher keinerlei Auskünfte über den Stand des Verfahrens erteilen.

Bei Rückfragen durch das Standesamt sowie bei Eintreffen der bestellten Urkunden werden Sie unaufgefordert kontaktiert.

 

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