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Minderjährige Kinder auf Reisen ohne Eltern

08.08.2018 - Artikel

Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben. Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.

Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:

•          Personalien der Alleinreisenden

•          Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten

•          Reiseroute

•          Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen

•          Unterschriftsbeglaubigung (durch Notar, Rathaus)

•          ggf. Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro)

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundespolizei

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