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Namensrecht

08.08.2018 - Artikel

Namenserklärung oder -änderung

Haben Sie seit der Ausstellung Ihres letzten Reisepasses Ihren Nachnamen geändert oder sind Elternteil eines im Ausland geborenen deutschen Kindes?

Dann ist unter Umständen vor Antragstellung die Abgabe einer Namenserklärung für Sie selbst und/oder Ihr Kind erforderlich. In diesem Fall lesen Sie bitte die Informationen auf dieser Seite bevor Sie einen neuen Passantrag stellen.

Die Namensführung von deutschen Staatsangehörigen richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht. Dies gilt auch für Deutsche, die noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzen.

Die Namensführung nach deutschem Recht kann von der Namensführung in ausländischen Personenstandsurkunden oder Ausweisdokumenten abweichen. Eine Namensänderung aufgrund von Heirat, Scheidung oder Adoption im Ausland ist nicht ohne weiteres im deutschen Rechtsbereich wirksam. Häufig ist hierzu zunächst eine Namenserklärung notwendig.

Bitte lassen Sie sich bei Unklarheiten zunächst beraten und schreiben uns eine E-Mail.

Die Namenserklärung kann bei der Deutschen Botschaft Dar es Salaam abgegeben werden, welche die Erklärung dann an das zuständige Standesamt weiterleitet. Das Standesamt legt die Namensführung verbindlich fest. Zusammen mit der Abgabe der Namenserklärung bei der Deutschen Botschaft können Sie auch einen Reisepass auf den neuen Namen beantragen. Dieser Reisepass wird Ihnen dann nach Wirksamkeitsbestätigung der Namenserklärung durch das Standesamt ausgehändigt.

 

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