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Reisepass

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Seit dem 1. März 2017 werden die deutschen Reisepässe in der Bundesdruckerei in Berlin im neuen Design gedruckt. Der neue Reisepass ist etwas kleiner als der bisherige und wird, statt bisher im Hardcover-Format, mit einem biegsamen, flexiblen Einband hergestellt. Zudem wird die laminierte Datenseite durch eine Vollplastikkarte aus Polycarbonat ausgetauscht.

Der neue Reisepass enthält zahlreiche neue Sicherheitsmerkmale und grafische Neuerungen, z.B. einer unter UV-Licht erkennbaren großflächigen Darstellung des Brandenburger Tores und des Bundesadlers.

Wichtig zu wissen: Die alten Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweils angegebenen Ablaufdatum.

Die Gebühr des neuen Reisepasses (Standardvariante) erhöht sich von 59.- Euro auf 60.- Euro, hinzukommen bei Beantragung im Ausland weitere Zuschläge. Siehe hierzu den Punkt Gebühren.

Voraussetzung und Antragsverfahren

Voraussetzung für den Erhalt eines deutschen Reisepasses ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Nähere Auskunft zu staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen erteilt die Botschaft.

Passantragsteller müssen persönlich bei der Deutschen Botschaft Daressalam vorsprechen, denn seit der Einführung biometrischer Merkmale in den deutschen Reisepass werden auch die Fingerabdrücke des Passträgers abgenommen und auf einem Chip gespeichert. Dies gilt auch für minderjährige Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben. Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den biometrischen Reisepass. Allerdings ist es erforderlich, dass die beiden sorgeberechtigten Elternteile den Passantrag unterzeichnen. Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, ist der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Kann ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend sein, so ist seine Unterschrift auf dem Antragsformular öffentlich zu beglaubigen (z.B. notary public) oder eine gesonderte Zustimmungserklärung (ebenfalls mit beglaubigter Unterschrift) vorzulegen.

Die Gültigkeitsdauer der Reisepässe beträgt normalerweise 10 Jahre. Wer jünger als 24 Jahre ist, erhält einen Reisepass für 6 Jahre. Kinderreisepässe sind 6 Jahre gültig und werden höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass von einigen Staaten nicht zur Einreise anerkannt werden können. Die visumfreie Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Programmes ist mit einem Kinderreisepass nicht möglich.

Vorläufige Reisepässe können maximal 1 Jahr gültig sein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer eines biometrischen Reisepasses beträgt ca. 6 Wochen, da die Reisepässe bei der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden. Es wird empfohlen, bereits sechs Monate vor Ablauf des alten Reisepasses den neuen Antrag zu stellen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von abgelaufenen Reisepässen oder das Einfügen von zusätzlichen Seiten ist nicht möglich. In eiligen Fällen kann ein Expresspass beantragt werden (Bearbeitungsdauer: ca. 3- 4 Wochen).

Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei und kann keine Auskünfte zum Stand des Antrags geben.

Kinderreisepässe sowie vorläufige Reisepässe können bei Vorliegen aller Antragsvoraussetzungen innerhalb weniger Tage direkt von der Deutschen Botschaft erstellt werden.

Sollte Ihr alter Reisepass vor Ablauf der Gültigkeit bereits keine freien Seiten mehr enthalten, können Sie einen Reisepass mit 48 statt 32 Seiten beantragen

Bitte buchen Sie vor Passbeantragung einen Termin!

Vorzulegende Unterlagen


Zur Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • vollständig und leserlich ausgefüllte Passantrag
  • zwei aktuelle biometrische Lichtbilder
  • bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (sofern der ausländische Wohnsitz noch nicht im bisherigen Pass eingetragen ist)
  • Aufenthaltserlaubnis oder Visum für den ausländischen Wohnsitz
  • ggfs. Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde
  • ggf. Bescheinigung über die Namensführung
  • ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
  • ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat
  • ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
  • ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument


Zusätzliche Unterlagen für Minderjährige:

  • aktueller Reisepass/Personalausweis beider Eltern bzw. des oder der Sorgeberechtigten
  • Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern oder
  • Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.

Kosten

Die Gebühren sind bei Antragstellung in Landeswährung zum aktuellen Tageskurs der Zahlstelle der Botschaft in bar oder per Kreditkarte zu entrichten:

  • 81,00 € Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 32 Seiten)
  • 58,50 € Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 32 Seiten)
  • 26,00 € Kinderreisepass (Gültigkeit:6 Jahre, höchstens bis 12. Lebensjahr)

Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind.

Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von

  • 60,00 € (für einen zehn Jahre gültigen Reisepass)
  • 37,50 € (für einen sechs Jahre gültigen Reisepass)
  • 13,00 € (Kinderreisepass) plus Auslagen an.

Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.

Bitte beachten Sie ebenso, dass  zusätzliche Gebühren für die Beantragung eines Express-Passes (32,00 €) bzw. eines Reisepasses mit 48 Seiten (22,00 €) anfallen.

Passabholung

Ihren Pass können Sie von Montag bis Freitag während der Abholzeiten der Botschaft (13.00 bis 14.00 Uhr)  persönlich in der Passstelle abholen. Die Abholung eines Reisepasses kann durch einen Vertreter unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen. Bitte beachten Sie, dass bei Abholung des neuen Passes der alte Reisepass zur Entwertung vorgelegt werden muss. Diesen erhalten Sie auf Wunsch (z. B. wegen noch gültiger Sichtvermerke) nach Entwertung durch die Passstelle zurück.

Passverlust

Im Falle eines Passverlustes z.B. durch Diebstahl kann Ihnen die Botschaft kurzfristig ein Heimreisedokument au

ausstellen. Hierzu ist die persönliche Vorsprache bei der Botschaft notwendig, einen Termin müssen Sie hierzu nicht buchen. Vorzulegen sind:

Reiseausweis als Passersatz 

  • Einen ausgefüllten Passantrag
  • 2 Lichtbilder Einen Polizeibericht, aus dem hervorgeht, dass Ihr Reisepass abhandengekommen ist
  • Nachweis der Identität (z.B. Kopie des abhanden gekommenen Passes oder anderer Lichtbildausweise)

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 21,00 Euro und ist in tansanischer Währung (Tansanische Schilling) zu bezahlen.

Wenn Sie beabsichtigen, in ein Drittland weiter zu reisen, stellt Ihnen die Botschaft auf Antrag einen vorläufigen Reisepass aus, der eine maximale Gültigkeit von einem Jahr hat. Sie benötigen:

  • Einen ausgefüllten Passantrag
  • Eine Geburtsurkunde (falls vorhanden)
  • Eine Ermächtigung zur Ausstellung des Passes von der zuständigen Passbehörde, bei der Sie in Deutschland gemeldet sind (wird von der Botschaft eingeholt)
  • 2 Lichtbilder (biometrietauglich)
  • Einen Polizeibericht, aus dem hervorgeht, dass Ihr Reisepass abhandengekommen ist
  • Nachweis der Identität (z.B. Kopie des abhanden gekommenen Passes oder anderer Lichtbildausweise)

Die Gebühr beträgt 39,-- Euro bzw. 65,-- Euro und ist in tansanischer Währung (Tansanische Schilling) zu bezahlen. Aufgrund der erforderlichen Ermächtigung Ihres Einwohnermeldeamtes in Deutschland kann die Ausstellung des vorläufigen Reisepasses einige Tage in Anspruch nehmen.

 

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