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e-Pass
e-Pass
Voraussetzung und Antragsverfahren
Voraussetzung für den Erhalt eines deutschen Reisepasses ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Nähere Auskunft zu staatsangehörigkeitsrechtlichen Fragen erteilt die Botschaft.
Passantragsteller müssen persönlich bei der Deutschen Botschaft Daressalam vorsprechen, denn seit der Einführung biometrischer Merkmale in den deutschen Reisepass werden auch die Fingerabdrücke des Passträgers abgenommen und auf einem Chip gespeichert. Dies gilt auch für minderjährige Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben. Für die Ausstellung eines e-Passes für Minderjährige gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den biometrischen Reisepass. Allerdings ist es erforderlich, dass die beiden sorgeberechtigten Elternteile den Passantrag unterzeichnen. Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, ist der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Kann ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend sein, so ist seine Unterschrift auf dem Antragsformular öffentlich zu beglaubigen (z.B. notary public) oder eine gesonderte Zustimmungserklärung (ebenfalls mit beglaubigter Unterschrift) vorzulegen.
Die Gültigkeitsdauer der Reisepässe beträgt normalerweise 10 Jahre. Wer jünger als 24 Jahre ist, erhält einen Reisepass für 6 Jahre.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer eines biometrischen Reisepasses beträgt ca. 6 Wochen, da die Reisepässe bei der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden. Es wird empfohlen, bereits sechs Monate vor Ablauf des alten Reisepasses den neuen Antrag zu stellen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von abgelaufenen Reisepässen oder das Einfügen von zusätzlichen Seiten ist nicht möglich. In eiligen Fällen kann ein Expresspass beantragt werden (Bearbeitungsdauer: ca. 3- 4 Wochen).
Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei und kann keine Auskünfte zum Stand des Antrags geben.
Sollte Ihr alter Reisepass vor Ablauf der Gültigkeit bereits keine freien Seiten mehr enthalten, können Sie einen Reisepass mit 48 statt 32 Seiten beantragen
Bitte buchen Sie vor Passbeantragung einen Termin! Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden, Sie müssen dann einen neuen Termin buchen.
Vorzulegende Unterlagen
Zur Antragstellung bringen Sie bitte folgende Unterlagen (Original mit einer Kopie) mit:
• vollständig und leserlich ausgefüllte Passantrag
• zwei aktuelle biometrische Lichtbilder
• bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
• Geburts- oder Abstammungsurkunde
• Heiratsurkunde, falls zutreffend
Melde- oder Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik (sofern der ausländische Wohnsitz noch nicht im bisherigen Pass eingetragen ist)
• Aufenthaltserlaubnis oder Visum für den ausländischen Wohnsitz
• ggfs. Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde
• ggf. Bescheinigung über die Namensführung
• ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
• ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat
• ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
• ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
Zusätzliche Unterlagen für Minderjährige:
• aktueller Reisepass/Personalausweis beider Eltern bzw. des oder der Sorgeberechtigten
• Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Heiratsurkunde der Eltern oder
• Vaterschaftsanerkennung (falls die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren)
• ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.
Kosten
Die Gebühren sind bei Antragstellung in Landeswährung zum aktuellen Tageskurs der Zahlstelle der Botschaft in bar oder per Kreditkarte zu entrichten:
- 81,00 € Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre, 32 Seiten)
- 58,50 € Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre, 32 Seiten)
Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind.
Falls die Passstelle der Botschaft nicht für Sie zuständig sein sollte (z. B. weil Sie in Deutschland gemeldet sind), fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von
- 60,00 € (für einen zehn Jahre gültigen Reisepass)
- 37,50 € (für einen sechs Jahre gültigen Reisepass)
Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Botschaft zunächst die Ermächtigung zur Passausstellung von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Passbehörde einholen muss.
Bitte beachten Sie ebenso, dass zusätzliche Gebühren für die Beantragung eines Express-Passes (32,00 €) bzw. eines Reisepasses mit 48 Seiten (22,00 €) anfallen.
Passabholung
Ihren Pass können Sie am Dienstag und Donnerstag während der Abholzeiten der Botschaft (11.30 Uhr) persönlich in der Passstelle abholen. Die Abholung eines Reisepasses kann durch einen Vertreter unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen. Bitte beachten Sie, dass bei Abholung des neuen Passes der alte Reisepass zur Entwertung vorgelegt werden muss. Diesen erhalten Sie auf Wunsch (z. B. wegen noch gültiger Sichtvermerke) nach Entwertung durch die Passstelle zurück.
Anträge aus PDF:
Pass- und Personalausweisantrag Erwachsener
Pass- und Personalausweisantrag Kind