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Vorläufiger Reisepass
Vorläufiger Reisepass
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses kann notwendig sein, wenn der bisherige Reisepass verloren oder gestohlen wurde oder die verbleibende Restgültigkeit des Passes nicht für die Beantragung eines e-Passes ausreicht.
Der vorläufige Reisepass enthält keinen Chip und daher keine gespeicherten biometrischen Daten. Außerdem kann er maximal für ein Jahr gültig gemacht werden, eine Verlängerung ist nicht möglich. In einigen Ländern entfällt bei Einreise mit dem vorläufigen Reisepass die Möglichkeit, ein Visum direkt bei Einreise zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich beim Gastland vor Reiseantritt.
Bearbeitungsdauer
Vorläufige Reisepässe können bei Vorliegen aller Antragsvoraussetzungen innerhalb weniger Tage direkt von der Deutschen Botschaft erstellt werden, bei bestehendem Wohnsitz in Deutschland ist aber die Ermächtigung Ihres Einwohnermeldeamtes abzuwarten.
Sie benötigen:
- Die vorzulegenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Beitrag e-Pass. Zusätzlich sind bei Verlust oder Diebstahl noch vorzulegen:
- Einen Polizeibericht, aus dem hervorgeht, dass Ihr Reisepass abhandengekommen ist
- Nachweis der Identität (z.B. Kopie des abhanden gekommenen Passes oder anderer Lichtbildausweise)
Gebühr
Die Gebühr beträgt 39,-- Euro bzw. 65,-- Euro und ist in tansanischer Währung (Tansanische Schilling) zu bezahlen.
Passabholung
Ihren Pass können Sie am Dienstag und Donnerstag während der Abholzeiten der Botschaft (13.00 bis 13.30 Uhr) persönlich in der Passstelle abholen. Die Abholung eines Reisepasses kann durch einen Vertreter unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen. Bitte beachten Sie, dass bei Abholung des neuen Passes der alte Reisepass zur Entwertung vorgelegt werden muss. Diesen erhalten Sie auf Wunsch (z. B. wegen noch gültiger Sichtvermerke) nach Entwertung durch die Passstelle zurück.
Anträge aus PDF: