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FAQ-Deutsch
Schengen Visum
- Was ist ein Schengen-Visum und was ist der Schengen-Raum?
Ein Schengen-Visum ist ein Aufenthaltstitel, mit dem Sie sich maximal 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Die konkrete Gültigkeitsdauer ist im Visum angegeben.
Der Schengen-Raum umfasst folgende Länder:
Belgien, Dänemark, DEUTSCHLAND, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
- Wer benötigt ein Schengen-Visum?
Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum. Alle übrigen Ausländer sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat.
Eine Übersicht zu den Visumerfordernissen finden Sie hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/einreiseundaufenthalt/staatenlistevisumpflicht/207820
- Wann muss ich mein Schengen-Visum beantragen? Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bitte bereiten Sie den Antrag vor, sobald Sie Reisepläne haben und stellen den Antrag auch so früh wie möglich!
Der Termin für die Beantragung kann frühestens drei Monate vor Antritt der geplanten Reise sein.
Die allgemeine Bearbeitungszeit beträgt 14 Tage. Bitte beachten Sie, dass diese nicht unterschritten werden sollte, da ansonsten nicht sichergestellt ist, dass Sie Ihre Reise antreten können.
- Wo muss ich mein Schengen-Visum beantragen?
Möchten Sie mehrere Länder des Schengen-Raums bereisen, müssen Sie zunächst das Hauptreiseziel bestimmen, um die zuständige Auslandsvertretung zu finden.
Das Hauptreiseziel ist das Land, in dem sie den längsten Aufenthalt planen bzw. wo Ihr wichtigster Reisegrund liegt. Lässt sich danach kein eindeutiges Hauptreiseziel bestimmen, ist das Visum bei der Vertretung des Schengen-Lands zu beantragen, das zuerst betreten werden soll.
Zuständig ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Es entscheidet alleine der tatsächliche Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt. In der Regel ist der Wohnsitz/gewöhnliche Aufenthalt der Ort, an dem man arbeitet und lebt. Hier sollte man seit mindestens sechs Monaten leben oder die Absicht haben mindestens sechs Monate zu leben.
- Welche Nachweise muss ich für die Erteilung eines Schengen-Visums erbringen?
- Aufenthaltszweck (Warum möchten Sie nach Deutschland reisen?)
- Nachweis der Finanzierung einschließlich Krankenversicherung (Sind die voraussichtlichen Reise- und Aufenthaltskosten abgedeckt?)
- Bereitschaft zur Rückkehr in den Heimatstaat (Sind Sie familiär oder beruflich in Ihrem Wohnsitzland verwurzelt und beabsichtigen Sie keinen Daueraufenthalt in Deutschland?)
Anhand welcher Unterlagen diese Nachweise erbracht werden können, hängt insbesondere vom Reisezweck ab. Checklisten finden Sie unter hier.
Die vorgelegten Unterlagen müssen echt und inhaltlich korrekt sein. Gefälschte oder unwahre Unterlagen führen zur Ablehnung des Visumsantrags. Auch die Täuschung über den Aufenthaltszweck (z.B. Beantragung eines Tourismusvisums bei beabsichtigtem Geschäftsbesuch) führt zur Ablehnung des Visumsantrags.
Die Vorlage der Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
- Was kann ich tun, wenn ich häufig oder regelmäßig in den Schengen-Raum reise?
Wenn Sie regelmäßig in den Schengen-Raum reisen, können Sie auch um Ausstellung eines Jahres- oder Mehrjahresvisum bitten. Hierfür sind keine gesonderten Unterlagen vorzulegen. Vielmehr muss sich aus Ihrem Pass und früher erteilen Visa erklären, dass Sie regelmäßig in den Schengen-Raum reisen.
- Was wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich die Anzahl meiner Aufenthaltstage im Schengen-Raum bereits überschritten habe?
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie sich bereits 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum aufgehalten haben, können Sie unter diesem Link nachrechnen, ob Ihnen noch Aufenthaltstage zur Verfügung stehen oder nicht:
- Was kostet ein Schengen-Visum?
Die Bearbeitungsgebühr für ein Schengen-Visaanträge beträgt 60 Euro, die ermäßigte Bearbeitungsgebühr für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren beträgt 35 Euro (jeweils zahlbar in Landeswährung); für Kinder unter 6 Jahren fällt keine Bearbeitungsgebühr an.
- Muss ich mein Antragsformular in VIDEX ausfüllen oder kann ich es auch per Hand ausfüllen? VIDEX Formular
Es gibt auch die Möglichkeit, das Formular auszudrucken und per Hand auszufüllen. Das kann dazu führen, dass die Beantragung länger dauert, da Ihre Daten dann vollständig neu aufgenommen werden müssen. Das Formular können Sie hier ausdrucken.
Application
PDF / 207 KB
- Was sind häufige Gründe für die Ablehnung eines Schengen-Visums?
Die häufigsten Gründe für die Ablehnung eines Visums sind die folgenden:
- Zweifel am Aufenthaltszweck
- Zweifel an der Rückkehrwilligkeit
- Fehlender Nachweis zum Reisezweck
- Mangelnder Aufenthaltszweck
- Wie kann ich mich über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung beschweren?
Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der zwei folgenden Varianten ein:
- Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals
- Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung
Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.
Nationales Visum
- Was ist ein Nationales Visum?
Ein nationales Visum ist ein Visum mit einer Gültigkeit von 90 Tage. Das Visum berechtigt Sie zur Einreise nach Deutschland und einem anschließenden längerfristigen Aufenthalt. In Einzelfällen kann es sein, dass die Gültigkeit auch mehr als 90 Tage beträgt.
- Wer benötigt ein Nationales Visum?
Jeder, der beabsichtigt sich mehr als 90 Tage in Deutschland aufzuhalten, benötigt ein sogenanntes nationales Visum. Vor allem wenn Sie beabsichtigen zu arbeiten, mit Ihrem Ehepartner gemeinsam Wohnsitz zu nehmen oder in Deutschland zu heiraten, müssen Sie ein nationales Visum beantragen.
- Wann muss ich mein Nationales Visum beantragen?
Beantragen Sie Ihr nationales Visum sobald Sie alle Unterlagen zusammen haben. Das gesamte Antragsverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Daher ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig mit genügend Vorlauf Ihren Visumsantrag stellen.
- Was sind häufige Gründe für die Ablehnung eines Nationalen Visums?
- Mangelnde Sprachkenntnisse
- Mangelnde Rechtsgrundlage
- Mangelnde Plausibilität
- Zweifel an der Schutzwürdigkeit der Ehe
Formerfordernisse
- Welche Voraussetzungen gelten für den Reisepass?
Der Reisepass darf nicht länger als 10 Jahre gültig sein, muss noch mindestens 2 freie Seiten besitzen und im Falle von Schengenanträgen noch 3 Monate nach voraussichtlichem Ende der Reise gültig sein.
- Welche Voraussetzungen für das Passbild gibt es?
Das Bild muss einen hellen/weißen Hintergrund haben. Passfotos mit blauem Hintergrund werden nicht akzeptiert, Anträge werden nicht angenommen.
- Welche Voraussetzungen muss die Reisekrankenversicherung für das Schengen-Visum erfüllen?
Die Reisekrankenversicherung muss einen Versicherungsschutz von mindestens 30.000,- Euro aufführen und für alle Schengenländer gültig sein.
- Welche Voraussetzungen muss die Krankenversicherung für das nationale Visum erfüllen?
Die Krankenversicherung für die Ersteinreise muss die gleichen Voraussetzungen wie die für die Schengenvisa erfüllen. Für den Daueraufenthalt muss eine Krankenversicherung mit den gleichen Voraussetzungen wie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung aufweisen.
- Welche Form muss ein Einladungsschreiben haben?
Das Einladungsschreiben kann entweder formvollendet (förmliche Verpflichtungserklärung) oder formlos sein. Bei einem formlosen Einladungsschreiben ist die Vorlage weiterer Unterlagen (siehe Checklisten) erforderlich.