Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Hilfe für deutsche Staatsangehörige

Rettungsring, © colourbox.de
Allgemeine Hinweise
Servicespektrum Konsularhilfe durch die Botschaft
Falls Sie während Ihres Aufenthalts in Tansania in eine Notsituation geraten, können Sie sich jederzeit an die Botschaft Daressalam wenden. Die Konsularbeamten werden sich bemühen, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Allerdings müssen die Hilfsmöglichkeiten sich am internationalen Recht und an den Gesetzen des jeweiligen ausländischen Staates orientieren. Sie enden dort, wo eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Gastlandes beginnt. Daher können die Konsularbeamten in manchen Fällen nicht in dem Maße helfen, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte.
In dringenden Notfällen, die deutsche Staatsangehörige betreffen, können Sie außerhalb der Öffnungszeiten den Bereitschaftsdienst der Botschaft Daressalam per Telefonanruf oder SMS kontaktieren.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vom Bereitschaftsdienst nur Notfälle wahrgenommen werden können, die nicht bis zum nächsten Arbeitstag warten können, und dass nur Notmaßnahmen ergriffen werden können.
Visaangelegenheiten sind regelmäßig keine Notfälle!
aus Deutschland: +255 786 971692 / +255 686 054081
innerhalb Tansanias: 0786 971692 / 0686 054081
Diese Telefonnummer ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Mo- Fr: nach Dienstschluss bis 24 Uhr; Sa – So und an Feiertagen, an denen die Botschaft geschlossen ist: 8 Uhr – 24 U
• bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr in das Bundesgebiet oder einen vorläufigen Pass zur Weiterreise in ein Drittland ausstellen
• schnelle Überweisungswege aufzeigen (z.B.: telegrafische Postüberweisung an Western Union Büros in Tansania)
• im Falle einer Festnahme die anwaltliche Vertretung sicherstellen und Angehörige unterrichten.
• beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort behilflich sein.
Was wir nicht können
• Führerscheinersatzpapiere ausstellen
• Fragen zu Lohn- oder Einkommenssteuer beantworten
• in laufende Gerichtsverfahren eingreifen oder tansanischen Behörden Weisungen erteilen.
• anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen oder Sie vor Gerichten vertreten.
• Hotelschulden bezahlen
• bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
• als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden.
• die extrem hohen Kosten einer Such- oder Rettungsaktion übernehmen.
• Notieren Sie Konto-, Kredit- und Scheckkartennummern, sowie die Telefonnummern Ihrer Bank und Kreditkartenbüros, damit Sie bei Verlust oder Diebstahl sofort eine Sperrung veranlassen können.
• Informieren Sie sich über die Gesundheitsrisiken im Reiseland und treffen Sie die empfohlenen Vorbeugemaßnahmen
• Denken Sie unbedingt an ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz (inklusive Krankenrücktransport).
• Fragen Sie vor Reisebeginn die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts ab.
Weitere Informationen zu diesem Thema link
GELD- oder Passverlust
Der Verlust oder Diebstahl Ihrer Ausweisdokumente und/oder sonstiger Wertgegenstände ist in jedem Fall der nächstgelegenen Polizeistation anzuzeigen, die einen entsprechenden „Police Report“ ausstellt. Diesen Polizeibericht benötigen Sie bei gestohlenen Gegenständen für die Versicherung und bei Passverlust für die Ausreise aus Tansania.
Die Botschaft kann Ihnen bei Passverlust einen Reiseausweis als Passersatz (sog. Rückkehrerausweis) oder – falls erforderlich – einen vorläufigen Reisepass ausstellen, der Ihnen die Ausreise ermöglicht. Alle weiteren Informationen finden Sie unter der Rubrik Pässe und Ausweise.
Bei Geldverlust gilt grundsätzlich gilt: die Botschaft leistet nur Hilfe zur Selbsthilfe.
Dank der Verbesserung des internationalen Bankensystems sind heute Geldüberweisungen (Banken, Transferinstitute wie Western Union oder Moneygram) und Benutzung der Kreditkarten in ganz Tansania kaum noch ein Problem. Die Botschaft kann Ihnen zur Geldbeschaffung in Tansania Auskunft geben und Ihnen die wichtigsten Adressen mitteilen. Darüber hinaus kann die Botschaft auch dabei behilflich sein, Verwandte oder Bekannte ausfindig zu machen, die aus der Notsituation helfen könnten.
In streng definierten Einzelfällen kann die Botschaft auch finanzielle Hilfestellung leisten. Die in Anspruch genommenen Leistungen sind in jedem Falle zurückzuzahlen. Unbezahlte Hotelrechnungen, Bußgelder, offene Krankenhausrechnungen oder Schulden aller Art darf die Botschaft grundsätzlich nicht begleichen.
Die Botschaft kann nur dann Hilfe leisten, wenn die Notlage auf andere Weise nicht behoben werden kann. Zuvor wird die Polizei in Deutschland beauftragt, mögliche Eigenmittel und Verwandte/Bekannte, die helfen könnten, ausfindig zu machen.
Inhaftierung
Die tansanischen Behörden sind verpflichtet, die Botschaft Daressalam unverzüglich zu unterrichten, wenn ein deutscher Staatsbürger verhaftet wird und es von letztem erwünscht wird. Allerdings wird empfohlen, jeden neuen bekannten Haftfall der Botschaft zu melden, damit – falls gewünscht – eine Betreuung durch die Botschaft stattfinden kann. Die Konsularbeamten der Botschaft dürfen inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen, mit ihnen korrespondieren und sich über die Haftbedingungen informieren.
Es besteht in Tansania generell weder für strafrechtliche noch für zivilrechtliche Fälle Anwalts- oder
Notarzwang. Kommt als Strafmaß in strafrechtlichen Fällen jedoch die Todesstrafe in
Betracht, muss ein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Für Nicht-Staatsangehörige der Vereinigten Republik von Tansania gibt es keinen gestellten Pflichtverteidiger.
Die Botschaft verfügt über Kontaktdaten von in Tansania tätigen Rechtsanwälten und kann bei der Beauftragung behilflich sein. Die Kosten sind vom Verhafteten zu tragen.
Krankheit Unfall
Grundsätzlich müssen bei einem Verkehrsunfall in Tansania ähnliche Regeln wie in Deutschland beachtet werden. In jedem Fall sollte immer die tansanische Polizei als erstes benachrichtigt werden, um ein Unfallprotokoll zu erstellen.
Im Falle eines notwendigen Krankenhausaufenthaltes und bei Erkrankungen in Tansania kann die Botschaft bei der Vermittlung von Ärzten und Krankenhäusern behilflich sein. Bitte beachten Sie, dass die Botschaft keine Kosten (z.B. Krankenhausaufenthalte, Operationen, Rückführung) übernehmen darf.
Todesfall
die Botschaft Daressalam kann die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und auf Wunsch zu den Möglichkeiten und Kosten sowie zur Abwicklung einer Überführung oder einer Bestattung vor Ort beraten. Zudem können die Mitarbeiter örtliche Bestattungsunternehmen benennen. Eine Verauslagung von Überführungs- oder Bestattungskosten aus öffentlichen Mitteln ist jedoch nicht möglich.
Die Botschaft ist außerdem bei bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort behilflich und stellt mögliche Überführungsdokumente aus.
Auch bei der Sicherstellung des Nachlasses und seiner Übersendung nach Deutschland können wir im Rahmen der örtlichen Vorschriften helfen, wenn dieses erforderlich ist.