Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Deutsche in Not

Artikel

Allgemeine Hinweise

Sie sind Deutscher und in eine Notsituation geraten? Lesen Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts, von wem Sie Hilfe erwarten können, was Sie selbst tun können und wie die Hilfe in typischen Situationen aussieht: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo

Benötigen Sie Hilfe außerhalb der Öffnungszeiten der deutschen Botschaft Daressalam? Der Bereitschaftsdienst ist nach Dienst täglich bis 22:00 h unter der Telefonnummer (+255 (0) 786 971692) erreichbar.

Wir bitten Sie zu bedenken, dass der Bereitschaftsdienst und auch die Konsularabteilung vorrangig Hilfe zur Selbsthilfe leisten kann. Er ist häufig von Entscheidungen oder Informationen deutscher oder tansanischer Behörden/Institutionen abhängig, die außerhalb der üblichen Öffnungszeiten in der Regel nicht erreichbar sind. Dieser Umstand schränkt die Hilfsmöglichkeiten des Bereitschaftsdienstes ein.

Bitte beachten Sie, dass bei Beratung und Hilfeleistung durch die Botschaft Gebühren in Rechnung gestellt werden müssen. Diese bemessen sich nach Zeitaufwand und werden Ihnen anschließend in Rechnung gestellt.

Gesundheitskosten, Stethoskop und Euro Geldscheine
Krankenversicherung, Gesundheitskosten © Colourbox.de

Geld- oder Passverlust

  1. Sperren Sie sofort Bank- und Kreditkarten. Jede Minute zählt. Sperrrufnummern
  2. Wie kommen Sie an Geld? Hier finden Sie alles Wichtige zum Thema Geldüberweisung ins Ausland
  3. Weitere Informationen –insbesondere zur Notwendigkeit den Verlust bei der tansanischen Polizei zu melden finden Sie hier.

Festnahme / Inhaftierung

Bitte informieren Sie sofort die Auslandsvertretung. Zwar wäre die Botschaft unverzüglich seitens tansanischer Behörden zu unterrichten, dies erfolgt faktisch jedoch nicht (unabhängig vom Wunsch des/der Inhaftierten).

Bitte finden Sie hier Informationen zu (deutschsprachigen) Anwälten und Übersetzern.

Wir können auf Wunsch Freunde oder Angehörige informieren. Was wir allerdings nicht können, ist einen Anwalt beauftragen, Anwaltskosten übernehmen, anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen, Sie vor Gericht vertreten, als Dolmetscher fungieren, Bußgelder/Strafen/Kautionen bezahlen oder in laufende Gerichtsverfahren eingreifen und örtlichen Behörden Weisungen erteilen. Für Nicht-Staatsangehörige der Vereinigten Republik von Tansania gibt es keinen gestellten Pflichtverteidiger.
Wir bitten die Angehörigen um Verständnis, dass wir aus Datenschutzgründen ohne das Einverständnis der festgenommenen Person keine Auskünfte geben dürfen.

Krankheit oder Unfall

Hier finden Sie Listen deutschsprachiger Ärzte und Krankenhäuser.

Zudem möchten wir auf die Dienste von https://www.afyaca.com/ hinweisen. Es handelt sich um einen digitalen Gesundheitsdienst, der Ihnen ggf. in entlegenen Gebieten eine erste Unterstützung/Einschätzung geben kann.

Im Falle einer ärztlichen Behandlung müssen Sie diese in der Regel umgehend vor Ort bezahlen und dann über Ihre (Reise-)Krankenversicherung abrechnen. Eine Notfallversorgung erfolgt jedoch auch ohne Vorkasse, wird Ihnen oder Ihren Angehörigen dann jedoch in Rechnung gestellt. Häufig werden die Rechnungen mit einer Dollarsummer angegeben. Meist können Sie diese per Kreditkarte oder zum jeweiligen Wechselkurs des Krankenhauses auch in Tansanischen Schilling zahlen. Es ist empfehlenswert dies zeitnah zu klären.

Wir empfehlen Ihnen, unbedingt vor der Reise Ihren Versicherungsschutz zu überprüfen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist sinnvoll.

Anbieter unterstützen ihre Mitglieder entsprechend des jeweiligen Versicherungsschutzes bei verschiedenen Punkten wie etwa dem Krankenrücktransport, der Hotelunterbringung oder Mietwagenbeschaffung.

Im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit können Ihnen die deutschen Auslandsvertretungen helfen:

  • Ihre Angehörigen zu informieren

  • Ihnen ein neues Reisedokument auszustellen

  • schnelle Überweisungswege aufzuzeigen Bargeldbeschaffung

Bei schweren Verletzungen (z.B. durch einen Autounfall) wird ggf. auch ein Ambulanzflug nach Deutschland bzw. Kenia oder Südafrika zu prüfen sein, da die medizinische Versorgung in Tansania nicht immer ausreichend sichergestellt werden kann. Hierzu sollten Sie z.B. zu AMREF Kontakt aufnehmen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auslandsvertretungen keine offenen Krankenhaus- oder Arztrechnungen begleichen und keine Einweisungen für dritte Personen vornehmen können.

Todesfall

Ein Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis ist immer mit großen seelischen Belastungen für die Hinterbliebenen verbunden. Ein Todesfall im Ausland wird noch verkompliziert durch zahlreiche Formalitäten, die oft sehr zügig erledigt werden müssen. Die deutschen Auslandsvertretungen sind bestrebt, Angehörigen in dieser schwierigen Phase mit Rat und Tat zu Seite zu stehen. Stirbt ein Angehöriger oder Freund, ist das ein Grund zur Trauer.

Bei Todesfällen im Ausland kommen zur Trauer zusätzliche organisatorische Fragen auf, die geklärt werden müssen. Beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen kann die Auslandsvertretung die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen, bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort beraten und Kontakt zu örtlichen Bestattern vermitteln.

Relevante Informationen zu den ersten Schritten nach einem Todesfall finden Sie hier

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Bestattungsinstitute nur von den Angehörigen selbst beauftragt werden können und die deutschen Auslandsvertretungen die Kosten für eine Bestattung vor Ort oder eine Überführung nach Deutschland nicht übernehmen können.

Es kann eine Überführung der Urne oder des Leichnams zur Bestattung nach Deutschland erfolgen. Die Formalitäten übernehmen das tansanische und deutsche Bestattungsunternehmen. Diese finden Informationen zu den Bescheinigungen, die die Auslandsvertretung für den Zoll in Deutschland ausstellt, auf unserer englischsprachigen Webseite.

Urnenversand

Bei Überführung einer Urne nach Deutschland sind folgende Dokumente mitzuführen:

  • offizielle (legalisierte tansanische) Sterbeurkunde
  • Einäscherungsurkunde des Krematoriums
  • offizielle (legalisierte tansanische) Sterbeurkunde
  • Einäscherungsurkunde (mit Bestätigung, dass die Urne die Asche der verstorbenen Person enthält). Die Urne muss gesiegelt und mit einer Registernummer versehen sein. Aus der Einäscherungsurkunde soll die auf der Urne angebrachte Registernummer hervorgehen.

Da es sich bei Urnen nicht um Waren handelt, sind auch keine Einfuhr- oder Ausfuhrformalitäten zu erfüllen. Dies betrifft jedoch nur den Zoll. Davon unberührt bleiben evtl. Kontrollen, die an den Grenzen vorgenommen werden können.
Es ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt, Verstorbene oder Urnen mit der Asche Verstorbener ohne Mitwirkung eines Bestattungsunternehmens zu befördern. Die Überführungsformalitäten innerhalb Deutschlands sind in den einzelnen Bundesländern und teilweise sogar in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich geregelt (Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen). Es ist deshalb von Vorteil, wenn bereits ein Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen besteht und man diesen bei der Ankunft vorzeigen kann.

Eine generelle Aussage über erforderliche Dokumente lässt sich insbesondere im Hinblick auf die unterschiedliche Handhabung in den einzelnen Gemeinden nicht treffen. Es sollten genaue Unterlagen über den Sachverhalt mitgeführt werden. Die Sterbeurkunde, die Bescheinigung des Krematoriums sowie die vom deutschen Konsulat ausgestellten Urnenbescheinigung etc. sind notwendig, da die Vorlage von der betreffenden Gemeinde, in der die Bestattung vorgenommen werden soll, verlangt wird.

Sollte die Urne nicht im Handgepäck transportiert werden, ist die Ankunft der Urne dem deutschen Bestattungsunternehmen zu avisieren. Als Empfänger kann nur ein Bestattungsunternehmen (städtisch, oder private Pietät) fungieren, die Kontaktdaten (Anschrift und Telefonnummer) des Bestattungsunternehmens sollte aus den Transportpapieren hervorgehen!

Überführung eines Leichnams

Bei Überführung eines Leichnams nach Deutschland sind folgende Dokumente mitzuführen:

  • Offizielle (legalisierte tansanische) Sterbeurkunde

  • Leichenpass

Die Ausstellung des Leichenpasses erfolgt durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung bei Vorlage folgender Unterlagen:

  • offizielle Sterbeurkunde

  • ärztliche Bescheinigung der Todesursache / Bescheinigung des Amtsarztes, dass Todesursache keine ansteckende oder übertragbare Krankheit war

  • Bescheinigung des Bestattungsunternehmens über die ordnungsgemäße Einsargung des Leichnams.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Leichenpasses beträgt 64,07 EUR.

Vermisste

Wird ein Deutscher vermisst und Sie als nächste Angehörige befürchten, dass ihm oder ihr etwas zugestoßen sein könnte? Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Auslandsvertretung via Kontaktformular in Verbindung. Schildern Sie uns möglichst konkret die Situation (seit wann wird die Person vermisst, gibt es Anhaltspunkte eines Verbrechens (wenn ja, welche?) und übermitteln möglichst konkrete Personendaten und eine Reisepasskopie.

Krisenvorsorgeliste ELEFAND

Deutsche im Ausland haben die Möglichkeit, in die Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden.


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