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Reise- und Sicherheitshinweise für Tansania/Einreise

14.02.2024 - Artikel

Die Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts enthalten aktuelle Informationen zu den folgenden Themen

  • Aktuelle Hinweise
  • Landesspezifische Sicherheitshinweise
  • Allgemeine Reiseinformationen
  • Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
  • Besondere Zollvorschriften
  • Besondere strafrechtliche Vorschriften
  • Medizinische Hinweise

Bitte informieren Sie sich daher VOR Ihrer Reise nach Tansania:
Reise- und Sicherheitshinweise zu Tansania

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die deutsche Botschaft Daressalam keine Visa für die Einreise nach Tansania erteilt und auch keine entsprechende Auskunft zum Sachstand der Bearbeitung o.ä. geben kann.

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich – ausschließlich – an die zuständigen tansanischen Behörden. Dies betrifft auch Anfragen zur Notwendigkeit einer Gelbfieberimpfung.

Zur Einreise nach Tansania wird grundsätzlich ein Reisepass benötigt. Der vorläufige Reisepass wird ebenfalls anerkannt. Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Zur Einreise in Tansania benötigen Sie einen Sichtvermerk. Das Visum ist Online zu beantragen.

Das Visum kann auch bei Einreise nach Tansania an den amtlichen Grenzübergängen und den internationalen Flughäfen Daressalam und Kilimanjaro gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von USD 50,00 erteilt werden. Die Erteilung des Visums liegt grundsätzlich im Ermessen des tansanischen Grenzbeamten.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Botschaft keinen Einfluss auf die Entscheidung des Grenzbeamten ausüben kann.

Bei einem Aufenthalt zum Zweck der Arbeitsaufnahme sollte ein entsprechendes Visum bereits bei der Einreise nachgewiesen werden.Von einer Einreise mit Touristenvisum und Ausübung jedweglicher Tätigkeiten (auch ehrenamtlicher, gemeinnütziger Arbeiten, Praktikum, usw.) ohne entsprechenden „residence permit“ wird ausdrücklich gewarnt!
Die tansanischen Behörden reagieren bei Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht sehr empfindlich und oft mit sofortiger Ausweisung oder Inhaftierung.

Wenn ein Forschungsaufenthalt geplant ist, muss dies bei der Visabeantragung angegeben werden. Es ist weiterhin erforderlich bei der Commission for Science and Technology (COSTECH), P.O.Box 4302, Kijitonyama, Daressalam, Tel.: +255-22-270 07 45 – 6, Fax: 277 53 13, e-mail: info@costech.or.tz, website: www.costech.or.tz eine Forschungsgenehmigung zu beantragen. Dies sollte bereits vor der Einreise geschehen.

Kontaktdaten:

Botschaft der Vereinigten Republik Tansania

Eschenallee 11

14050 Berlin-Charlottenburg

Tel.: 030-3030800

Fax: 030/30308020

E-mail: info@tanzania-gov.de

https://www.de.tzembassy.go.tz/


Tanzania Tourist Board

IPS Building

Box 2485

Daressalam

Tel: +255 22 2111244/5

Fax: +255 22 2116420

E-Mail: safari@ud.co.tz

E-Mail: ttb2@ud.co.tz

Website: www.tanzaniatouristboard.com


The Director of Immigration Services

Ministry of Home Affairs

P.o.Box 512,

Dar es Salaam

Tel.: +255 22 211 86 37 - 43

Fax +255 22 211 21 81,2112174

E-Mail: admini@imigration.go.tz

Website: www.moha.go.tz


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