Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Passantrag für Erwachsene

Artikel

Lesen Sie hier, was Sie zur Passbeantragung benötigen und wie Sie den Antrag stellen können.
Lesen Sie die Informationen aufmerksam durch - durch eine gute Vorbereitung kann vermieden werden, dass Sie ein zweites Mal zur Beantragung vorsprechen müssen.

Wie beantrage ich?

  • Lesen Sie die Informationen aufmerksam durch.
  • Stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen. Fehlen Ihnen Dokumente, müssen Sie diese bei den jeweiligen Stellen beantragen, siehe hier.
  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
  • Machen Sie einen Termin über das Terminvergabesystem Ihrer Auslandsvertretung.
    Ist zusätzliche eine Namenserklärung nötig, bekommen Sie einen kombinierten Termin nach Kontaktaufnahme mit Ihrer Auslandsvertretung.
  • Bringen Sie alle Unterlagen im Original mit einer einfachen (nicht beglaubigten) Kopie mit. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur vollständige Passanträge angenommen werden können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Notwendige Umterlagen?

Für die Antragstellung werden benötigt:

(Dokumente im ORIGINAL sowie JEWEILS EINE KOPIE)

  • Antragsformular (in Druckbuchstaben ausgefüllt- gerne digital)
  • 1 Passfoto - ACHTUNG: Das Foto muss aktuell (nicht älter als 6 Monate) und biometriefähig sein Merkblatt Biometriefähigkeit
  • Gebühr
  • bisheriger Pass und ggf. Personalausweis (entfällt bei Erstbeantragung) und eine leserliche Kopie der Datenseite dieses Passes
  • Geburtsurkunde mit Angaben der Eltern (falls in einer Drittsprache zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische). Tansanische Urkunden sind mit Legalisation vorzulegen
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde/ Auszug aus dem Eheregister mit Vermerk des Ehenamens, falls vorhanden (falls in einer Drittsprache zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder ins Englische, falls tansanische Urkunden mit Legalisation)
  • Bescheinigung über Namensänderung, falls zutreffend
  • deutsche Einbürgerungsurkunde, falls zutreffend
  • bei Einbürgerung im Ausland: ausländische Einbürgerungsurkunde und Urkunde zur Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
  • falls zutreffend: Nachweis über andere Staatsangehörigkeiten und deren Erwerb
  • falls Sie nicht die tansanische Staatsangehörigkeit besitzen (wovon aufgrund des tansanischen Verbots der Mehrstaatigkeit auszugehen ist): Vorlage des aktuellen und gültigen Resident Permit für Tansania.
  • aktueller Adressennachweis für Tansania (z.B. tansanischer Führerschein; Strom-, Gas-, oder Wasserrechnung; Mietvertrag)
  • einen mit Ihrer Adresse versehenen und vorfrankierten Umschlag von DHL oder einem Kurierdienst Ihrer Wahl - außer der Pass wird Ihrerseits direkt bei der Deutschen Botschaft Daressalam abgeholt. Bitte beachten Sie, dass die deutschen Auslandsvertretungen keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen bei Übersendung mit der Post oder einem Kurierdienst übernehmen. Die Abholung und Versendung muss Ihrerseits direkt mit dem Kurierdienst Ihrer Wahl vereinbart und arrangiert werden. Abholzeit ist Dienstag und Donnerstag um 11:30 Uhr.
  • Möchten Sie einen Ehenamen tragen? Auch wenn Sie bereits vorher einen Pass im Ehenamen hatten, ist entweder Ihre deutsche Heiratsurkunde mit Vermerk über den Ehenamen, oder die legalisierte tansanische Heiratsurkunde mit deutscher Namensbescheinigung vorzulegen. Haben Sie keine Namensbescheinigung, lesen Sie Namensrecht und Namenserklärungen , ob eine Namenserklärung nötig ist.

Falls Sie das erste Mal einen deutschen Reisepass beantragen, und die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben haben, werden bei Antragstellung benötigt:

(Dokumente im ORIGINAL sowie JEWEILS EINE KOPIE)

  • deutsche Reisepässe des deutschen Vorfahrens
  • falls zutreffend, Heiratsurkunde der Eltern
  • falls zutreffend, Ihre (tansanische) Einbürgerungsurkunde, sowie Einbürgerungsurkunden der deutschen Vorfahren
  • falls zutreffend, Nachweis von Tansania, dass eine Einbürgerung in Tansania nicht erfolgte; bzw. aktuelle Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit)
  • falls zutreffend, Urkunde des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach Art 3 RuStAÄndG von 1974)
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit: In Abhängigkeit von verschiedenen möglichen Fallkonstellationen finden Sie die erforderlichen Unterlagen bei dem entsprechenden Aufzählungspunkt. Sofern Sie selbst einen Staatsangehörigkeitsausweis, eine Einbürgerungsurkunde oder eine Beibehaltungsgenehmigung haben, schauen Sie bitte beim letzten Punkt nach.

Bitte legen Sie dieses Dokument im Original vor.

Sollten Ihnen Unterlagen vorliegen, die auf den Grund Ihrer Einbürgerung hinweisen, so legen Sie diese bitte auch vor (z.B. Einbürgerung nach Art. 116 Abs. 2 GG).

Haben Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung ab dem 20.08.2020 erworben, so müssen Sie zwingend einen Beleg zur Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit vorlegen, im Falle der tansanischen Staatsangehörigkeit ein ausgestellter „Retention Letter“.


Sollten Sie folgende Unterlagen von Vorfahren, von denen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ableiten, besitzen, könnte das die Entscheidung über Ihren Passantrag erleichtern und beschleunigen:
- Staatsangehörigkeitsausweise (auch nach Ablauf des Gültigkeitsdatums)
- frühere deutsche Reisepässe und/oder Personalausweise
- Vertriebenenausweise gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (alte Fassung bis 31.12.1992)
- Spätaussiedlerbescheinigung gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (neue Fassung)
- Einbürgerungsurkunden


Achtung: Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.

Was passiert nach Antragstellung?

Liegen alle Unterlagen vor, werden wir Ihre Fingerabdrücke abnehmen. Im Anschluss an Ihren Termin wird Ihr Antrag von uns geprüft und sodann der Druck Ihres Reisepasses in Auftrag gegeben.

Die Herstellungs- und Lieferdauer beträgt ca. sechs bis acht Wochen. Bitte stellen Sie Ihren Passantrag ca. neun Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres alten Passes, da Ihr Reisepass in Tansania aufgrund dortigen Rechts über eine Gültigkeit von sechs Monaten verfügen muss. Sollten Sie aus zwingenden Gründen (Nachweise, z.B. Flugbuchung, ärztliche Bescheinigung, erforderlich) kurzfristig einen Pass benötigen, kann Ihnen ggf. ein zeitlich befristeter vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

Nach Eintreffen Ihres Passes werden Sie von uns per Email informiert. Sie können diesen dann persönlich/durch einen Bevollmächtigten während der Abholzeit (Dienstag und Donnerstag 11:30 Uhr) abholen.

Formulare / Infos zum Passfoto

nach oben