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Passantrag für Minderjährige (Antragsteller unter 18 Jahre)

Artikel

Lesen Sie hier, was zur Passbeantragung für Minderjährige benötigt wird und wie der Antrag gestellt werden kann.
Lesen Sie die Informationen aufmerksam durch - durch eine gute Vorbereitung kann vermieden werden, dass Sie ein zweites Mal zur Beantragung vorsprechen müssen.

Allgemeine Hinweise

Für Kinder und Jugendliche gibt es seit Ende 2023 nur noch einen Pass – den biometrischen Pass. Kinderreisepässe können ab 01.01.2024 nicht mehr beantragt werden.

Wichtige Information bei ERSTPÄSSEN: In manchen Konstellationen ist vor der Passbeantragung die Abgabe einer Namenserklärung nötig. Insbesondere dann, wenn Sie erstmals einen Pass für Ihr Kind beantragen wollen und es sich um ihr erstes gemeinsames Kind handelt, im Zeitpunkt der Geburt beide Elternteile die gemeinsame Sorge inne haben und die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen führen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Namenserklärung

Personalausweise können ab dem 16. Lebensjahr ohne Zustimmung der Eltern beantragt werden.

Eine Verlängerung von Ausweisen und Pässen jeder Art ist nicht mehr möglich. Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Den bestehenden Pass/Kinderausweis können Sie während der Bearbeitungszeit behalten, wenn Sie dringend reisen müssen und der Pass noch gültig ist.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur vollständige Passanträge angenommen werden können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Wer stellt den Antrag für ein Kind?

  • Alle Sorgeberechtigten müssen einen Passantrag für Minderjährige gemeinsam stellen. Das heißt in aller Regel, beide Elternteile müssen persönlich in der Auslandsvertretung vorsprechen.
    Kann ein Elternteil nicht kommen, muss vorgelegt werden:
  • Zustimmung zur Passerteilung im Original und mit beglaubigter Unterschrift. Akzeptiert werden nur Beglaubigungen von deutschen Stellen (bspw. Botschaften/Konsulate, Notare, Gemeindeverwaltungen); Beglaubigungen von tansanischen Stellen werden nicht akzeptiert.
    oder

  • Gerichtlicher Beschluss mit Nachweis über die Alleinsorge oder über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
    oder

  • Sterbeurkunde des anderen Elternteils

  • Die Kinder müssen ebenfalls zur Passbeantragung mitkommen. Dies gilt auch für Babys.

Wie wird der Antrag gestellt?

  • Lesen Sie die Informationen aufmerksam durch.
  • Stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen. Fehlen Ihnen Dokumente, müssen Sie diese bei den jeweiligen Stellen beantragen, siehe hier.
  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
  • Machen Sie einen Termin über das Terminvergabesystem Ihrer Auslandsvertretung.
    Ist zusätzliche eine Namenserklärung nötig, bekommen Sie einen kombinierten Termin nach Kontaktaufnahme mit Ihrer Auslandsvertretung
  • Bringen Sie alle Unterlagen im Original mit einer einfachen (nicht beglaubigten) Kopie mit. Sofern Sie das Original nicht in Tansania haben, muss mindestens eine beglaubigte Kopie sowie eine einfache Kopie vorgelegt werden. Unvollständige Anträge können nicht entgegengenommen werden.

Notwendige Dokumente

Für die Antragstellung werden benötigt:

(Dokumente im ORIGINAL sowie JEWEILS EINE KOPIE)

  • Antragsformular (in Druckbuchstaben auf den Namen des Kindes ausgefüllt)
  • Zwei gleiche, aktuelle Passbilder mit hellem Hintergrund (für Kinder ab 6 Jahren gelten biometrische Bestimmungen)

  • Für den Antrag sind folgende Unterschriften nötig:

    Ø Bei ehelichen Kindern grundsätzlich von beiden Elternteilen.

    Ø Bei nichtehelichen Kindern, wenn beide Eltern das Sorgerecht besitzen, grundsätzlich von beiden Elternteilen

    Ø Bei Kindern aus geschiedenen Ehen und bestehender Alleinsorge von dem Elternteil, der das Sorgerecht hat. Bitte den Sorgerechtsbeschluss beifügen.

  • Sofern einer der Sorgeberechtigten verhindert ist, kann in Ausnahmefällen auf dessen Vorsprache verzichtet werden, wenn die Unterschrift sowie die Passkopie des abwesenden Sorgeberechtigten beglaubigt ist (siehe auch 2. Seite Antrag Reisepass). Wichtig: Beglaubigungen können nur anerkannt werden, wenn diese entweder von einem deutschen Honorarkonsul, bei einer deutschen Auslandsvertretung/einer deutschen Behörde, einem deutschen Notar oder der Polizei (mit Siegel) vorgenommen wurden.
    Formblatt für schriftliche Zustimmung eines Elternteils

  • Bisheriger Kinderausweis/-reisepass, Reisepass oder Personalausweis, falls vorhanden

  • (legalisierte tansanische/deutsche) Geburtsurkunde des Kindes mit Angaben der Eltern (Falls in einer Drittsprache: zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische). Eine Geburtsbescheinigung in der die Eltern nicht genannt werden, ist nicht ausreichend.

  • Geburtsurkunden der Eltern

  • (z.B. legalisierte tansanische/deutsche) Heiratsurkunde der Eltern (falls in einer Drittsprache: zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische) oder Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Mutter

  • Gültige Reisepässe und/oder Personalausweise beider Elternteile

  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit der Eltern/ des Elternteils durch Vorlage des tansanischen Residence Permit; ist ein Elternteil Doppelstaater, alle Reisepässe

  • Nachweis zum Namen des Kindes:

    Zur Namensführung ist Folgendes vorzulegen (einzige Ausnahme – das Kind ist nichtehelich geboren und die Vaterschaftsanerkennung fand nach der Geburt statt):

  1. Deutsche Geburtsurkunde des Kindes oder

  2. deutsche Heiratsurkunde der Eltern, aus der der Ehename hervor geht oder

  3. deutsche Namensbescheinigung des Kindes oder des Ehenamens der Eltern oder

  4. deutsche Namensbescheinigung/deutsche Geburtsurkunde eines Geschwisterkindes

    (gemeinsamer Eltern), wenn Name nach deutschem Recht erklärt

Haben Sie keines der von 1-4 genannten Dokumente, ist eine Namenserklärung (z.B.

im Rahmen einer Geburtsanzeige) vor Passbeantragung zwingend erforderlich.

  • bei Einbürgerung im Ausland (der Eltern und/ oder des Kindes): ausländische Einbürgerungsurkunde und Urkunde zur Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit oder

    ansonsten aktueller Aufenthaltstitel (Residence Permit) für Tansania

  • falls zutreffend: Nachweis über andere Staatsangehörigkeiten und deren Erwerb

  • Falls zutreffend: Scheidungsurteil der Eltern; Sterbeurkunde eines Elternteils

  • Falls zutreffend: Einbürgerungsurkunde des Kindes bzw. des deutschen Elternteils

  • Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnsitzes (nur nötig, wenn im letzten Pass/Ausweis ein deutscher Wohnort steht. Entfällt, wenn das Kind noch nie in Deutschland gelebt hat).

  • Aktueller Adressnachweis der Eltern für Tansania (z.B. Mietvertrag, Strom-/Gasrechnung)

  • Einen mit Ihrer Adresse versehenen und vorfrankierten Umschlag von DHL oder einem anderen Kurierdienst Ihrer Wahl - außer der Pass wird Ihrerseits direkt bei der Deutschen Botschaft Daressalam abgeholt. Bitte beachten Sie, dass die deutschen Auslandsvertretungen keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen bei Übersendung mit der Post oder einem Kurierdienst übernehmen. Die Abholung und Versendung muss Ihrerseits direkt mit dem Kurierdienst Ihrer Wahl vereinbart und arrangiert werden. Abholzeit ist Dienstag und Donnerstag um 11:30 Uhr.

Was passiert nach Antragstellung?

Liegen alle Unterlagen vor, werden für Kinder ab 6 Jahren die Fingerabdrücke abgenommen. Im Anschluss an den Termin wird der Antrag von uns geprüft und sodann der Druck in Auftrag gegeben.

Bitte stellen Sie den Passantrag rechtzeitig - insbesondere dann, wenn eine Namenserklärung nötig ist, sollten Sie einige Monate vor der Reise den Termin für Ihr Kind buchen.

Nach Eintreffen des Passes werden Sie von uns per Email informiert. Sie können diesen dann persönlich/durch einen Bevollmächtigten während der Abholzeit (Dienstag und Donnerstag 11:30 Uhr) abholen.

Kann ich den Pass beim Honorarkonsul beantragen?

Die Antwort lautet – es kommt darauf an:
Eine Beantragung beim Honorarkonsul in Arusha kommt dann in Betracht, wenn Sie

  • einen Kinderreisepass für ein Kind unter sechs Jahren beantragen möchten.
  • Es sich nicht um die erstmalige Passausstellung bei der Botschaft Daressalam handelt und

  • das Kind im Besitz einer deutschen Geburtsurkunde/einer deutschen Namensbescheinigung ist.

Eine Beantragung beim Honorarkonsul auf Sansibar ist leider nicht möglich.

Für diesen Fall können Sie sich mit dem Honorarkonsul in Verbindung setzen und einen Termin zur Vorsprache vereinbaren.
Antragsformular, begleitenden Dokumente und Passfoto sind vollständig vorzulegen. Der Honorarkonsul prüft die Dokumente vor, überprüft die Identität und siegelt den Antrag. Anschließend müssen Sie diesen Antrag selbstständig an die Deutsche Botschaft in Daressalam weiterleiten – z.B. per Kurierdienst, von Nutzung der Post wird abgeraten.

Für diesen Service fällt neben den üblichen Passbeantragungsgebühren eine Servicegebühr des Honorarkonsuls an. Gleichzeitig können Sie auf die gemeinsame Anreise des Kindes und der Eltern nach Daressalam verzichtet werden.

Sobald der Pass fertig gestellt ist, werden Sie per E-Mail informiert und können

  • den Pass persönlich/durch einen Bevollmächtigten zu den Abholzeiten (Dienstag und Donnerstag 11:30 Uhr) abholen oder

  • fügen dem Antrag von vornherein einen vorfrankierten Umschlag von DHL/einem Kurierdienst bei und organisieren nach Benachrichtigung die Abholung durch selbigen.

Formulare


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