Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Personalausweis

21.03.2023 - Artikel

Interessieren Sie sich für einen deutschen Personalausweis? Lesen Sie hier, wann die Beantragung Sinn macht und wie Sie beantragen können.

Brauche ich einen Personalausweis im Ausland?

Im Ausland sind Sie als Deutscher nicht verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.

Sinnvoll ist ein Personalausweis nur dann, wenn Sie sich öfter in Deutschland aufhalten oder wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen möchten. Was das ist und wer es anbietet, lesen Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie im Personalausweisportal www.personalausweisportal.de und in einer Broschüre.

Wenn Sie keinen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie wählen, ob im Personalausweis Ihre derzeitige ausländische Adresse oder der Eintrag „keine Hauptwohnung in Deutschland“ vermerkt sein soll.

Wie beantrage ich?

  • Lesen Sie die Informationen aufmerksam durch.
  • Stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen. Fehlen Ihnen Dokumente, müssen Sie diese bei den jeweiligen Stellen beantragen, siehe Beschaffung von Personenstandsurkunden in Deutschland und Tansania.
  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
  • Vereinbaren Sie einen Termin über das Terminvergabesystem Ihrer Auslandsvertretung. Möchten Sie gleichzeitig einen Reisepass beantragen, buchen Sie bitte zwei Termine.
  • Bringen Sie alle Unterlagen im Original mit einer einfachen (nicht beglaubigten) Kopie mit. Unvollständige Anträge können nicht entgegen genommen werden.

Welche Unterlagen brauche ich?

1. Antragsformular

2. 1 Passfoto - ACHTUNG: Das Foto muss aktuell (nicht älter als 6 Monate) und biometriefähig sein Merkblatt Biometriefähigkeit

3. Gebühr

4. Reisepass und ggf. bisheriger Personalausweis

5. Ist in Ihrem derzeitigen Reisepass ein anderer Wohnort eingetragen als Ihr derzeit aktueller Wohnort?
Bitte bringen Sie eine Abmeldebestätigung mit, wenn der letzte Wohnort in Deutschland war oder in einem anderen Land, das über ein Meldewesen verfügt.
Für die Eintragung des neuen Wohnortes in Tansania wird ein Nachweis benötigt, z.B. eine Stromrechnung oder ein Mietvertrag.

6. Tansanischer Aufenthaltstitel

7. Geburtsurkunde

Eine Geburtsbescheinigung, in der die Eltern nicht genannt werden, ist nicht ausreichend. Tansanische Urkunden sind mit Legalisation vorzulegen.

8. Nachweis zum Geburtsnamen: Sind Sie im Ausland nach 01.09.1986 geboren? Zur Namensführung ist eine deutsche Geburtsurkunde oder deutsche Namensbescheinigung vorzulegen. Haben Sie beides nicht, lesen Sie Namensrecht und Namenserklärungen, ob eine Namenserklärung nötig ist.

9. Möchten Sie einen Ehenamen tragen? Heiratsurkunde (ggf. legalisierte tansanische Heiratsurkunde) und ggf. Namensbescheinigung. Haben Sie keine Namensbescheinigung, lesen Sie Namensrecht und Namenserklärungen ob eine Namenserklärung nötig ist.

Was passiert nach Antragstellung?

Liegen bei Ihrem Termin in der Auslandsvertretung alle Unterlagen vor, werden wir Ihre Fingerabdrücke abnehmen. Im Anschluss wird Ihr Antrag von uns geprüft und der Druck Ihres Personalausweises in Auftrag gegeben.

Die Herstellungs- und Lieferdauer beträgt ca. sechs bis acht Wochen. Nach Eintreffen Ihres Personalausweises werden Sie von uns per Email informiert und müssen den Personalausweis und PIN-Brief persönlich abholen. Die Bevollmächtigung eine andere Person für die Abholung ist aufgrund der PIN-Nummer nicht möglich.

Formulare / Infos zum Passfoto

nach oben