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Ehe und Heiraten in Tansania

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Sie haben in Tansania geheiratet oder wollen in Tansania heiraten? Grundsätzlich gilt, dass auch im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland gültig sind, sofern die für den Ort der Eheschließung geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden.

Heiraten in Tansania

In Tansania nach tansanischem Recht geschlossene Ehen werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn sie alle rechtlichen Voraussetzungen des jeweiligen Heimatlands der Verlobten erfüllen (z.B. Mindesaltersvorgaben, für deutsche Staatsangehörige – keine Bigamie) und die für den Ort der Eheschließung geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden.

Frauenhand mit Ehering in Männerhand
Eheschließung© colourbox

Die tansanischen Eheschließungsvoraussetzungen sind für Festland-Tansania im Law of Marriage Act (Cap 29 RE 2019) und für Sansibar-Tansania bzgl. standesamtlicher und kirchlicher Eheschließung im Marriage (Solemnisation und Registration) Decree (No 11 of 1915 Cap 92 RL 1961, geändert Act Nor 6 of 1966); bzgl. islamischer Ehen im Marriage and Divorce (Muslim) Registration Decree 1936 (No 8 of 1935, Cap 91) geregelt.

In Tansania können Sie teils zivilrechtlich und teils nach verschiedenen religiösen Traditionen heiraten. Bitte beachten Sie, dass unterschiedliche Religionszugehörigkeit der Verlobten in bestimmten Fällen dazu führt, dass eine religiöse Eheschließungszeremonie unwirksam bleibt (z.B. ist es in Sansibar-Tansania einem nicht-muslimischen Ehemann nicht gestattet eine Muslimin auf Grundlage des islamischen Rechts zu heiraten). Eine zivilrechtliche Heirat (beim Standesamt) führt dagegen grundsätzlich zu einer wirksamen Eheschließung, wenn die persönlichen Eheschließungsvoraussetzungen bei beiden Verlobten vorliegen.
Die Registrierung einer zuvor erfolgten unwirksamen religiösen Eheschließung beim Standesamt führt nicht zur nachträglichen Wirksamkeit der Ehe!

Bitte kontaktieren Sie die zuständigen tansanischen Behörden zur Frage nach den für Ihre Hochzeit notwendigen Dokumenten und Procedere. Die Botschaft kann Ihnen diesbezüglich keine Auskunft geben. Diesbezügliche Anfragen werden nicht beantwortet.

Bei der Eheschließung müssen die Eheschließenden dem Standesbeamten in der Regel folgende Dokumente und mit zwei Zeugen anwesend sein:

  • Tansanische Staatsangehörige: ihren Personalausweis (ID-Buch)

  • Ausländer: ihren Reisepass

  • Beide Trauzeugen: ID-Buch bzw. Reisepass

  • Deutsche Staatsangehörige: Ein vom Standesamt ihres (letzten) inländischen Wohnsitz ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis.
    Deutsche Auslandsvertretungen können Ihren Ledigkeitsstatus nicht bestätigen. Die einzige nach deutschem Recht vorgesehene Bestätigung zur Eheschließung im Ausland ist das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt vom Standesamt.

  • Geschiedene: das Scheidungsurteil

  • Verwitwete: die Sterbeurkunde des verschiedenen Ehegatten

Ausführliche und verbindliche Informationen zur Eheschließung in Tansania erhalten Sie von der zuständigen Behörde: Registratin, Insolvency and Trusteeship Agency

Information der tansanischen Botschaft in Berlin

Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Anmeldung zur Eheschließung

Beabsichtigen Sie als deutsche/r Staatsangehörige/r vor einem tansanischen Standesamt die Ehe zu schließen, so benötigen Sie ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis, das vom zuständigen deutschen Standesamt an Ihrem (letzten) Wohnort ausgestellt wird. Die für den Antrag benötigte Unterschriftsbeglaubigung und Beglaubigungen von Kopien können bei der Auslandsvertretung durchgeführt werden. Auch die Zustimmung zur Anmeldung zur Eheschließung ist ggf. von Ihrem tansanischen Verlobten vorzulegen: eine Unterschriftsbeglaubigung auf dem vom Standesamt übersandten Formular ist möglich.
Wir raten, sich – vorab - mit dem zuständigen Standesamt in Deutschland in Verbindung zu setzen, um verbindliche Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen zu erhalten und das Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen.

  • Geburtsurkunde der Verlobten (Achtung: tansanische Urkunden müssen vsl. in legalisierter Form vorgelegt werden. Informationen zu Legalisation finden Sie hier.

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Verlobten (z.B. Passkopien); falls einer der Beteiligten die Staatsangehörigkeit nicht seit Geburt besitzt, sollte die entsprechende Staatsangehörigkeitsurkunde in beglaubigter Kopie beigefügt werden

  • sofern ein Verlobter bereits einmal verheiratet oder verpartnert war: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunden aller Vorehen bzw. vorherigen Lebenspartnerschaften und Auflösungsnachweise aller Vorehen bzw. Lebenspartnerschaften (z.B. Sterbeurkunden oder Scheidungsurteile bzw. Urteil über die Auflösung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftvermerk, ggf. Anerkennungsbescheid der Landesjustizverwaltung und/oder Legalisation (auf tansanischen Urkunden)

  • Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Wohnorts bzw. Meldebescheinigung, falls ein Ehegatte noch in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist

  • Ledigkeitsbescheinigung des/der ausländischen Verlobten

  • Antragsformular

Bitte beachten Sie, dass alle ausländischen Urkunden grundsätzlich mit einer Legalisation und deutscher Übersetzung versehen werden müssen.

Die Gebühren für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses betragen je nach Bundesland zwischen 45 und 100 €.

Achtung: Deutsche Auslandsvertretungen können Ihren Ledigkeitsstatus nicht bestätigen. Die einzige nach deutschem Recht zulässige Art der Bestätigung darüber, dass Sie ledig sind, ist das Ehefähigkeitszeugnis.

Die Auslandsvertretungen behalten sich vor, nicht mehr auf Fragen zu antworten die auf eine Bestätigung des Ledigkeitsstatus, der Bestätigung einer Meldebescheinigung oder Verifizierung eines Ehefähigkeitszeugnisses gerichtet sind.

Registrierung einer Eheschließung in Deutschland

Sie haben in Tansania geheiratet? Eine im Ausland wirksam geschlossene Ehe ist grundsätzlich auch in Deutschland gültig. Eine Registrierung beim Standesamt ist freiwillig. Insbesondere bei einer Rückkehr nach Deutschland kann jedoch vieles mit einer deutschen Heiratsurkunde einfacher werden.

Für den Antrag gilt:

  • Nehmen Sie zunächst via Kontaktformular Kontakt zu uns auf. Sie erhalten eine automatisierte E-Mail welche erneut sämtliche für Sie wichtige Informationen erhält. In einem nächsten Schritt können Sie dann die nachstehend genannten Dokumente sowie das digital ausgefüllte (nicht unterschriebene) pdf- Antragsformular an die Botschaft übermitteln. Dies ermöglicht zu überprüfen, ob sämtliche Dokumente vollständig vorhanden sind und erspart unnötige Anreisen. Bei Vollständigkeit wird Ihnen im nächsten Schritt ein Terminvorschlag übersandt. Bitte nehmen Sie unsere Hinweise zum Datenschutz zur Kenntnis.

  • Sollte mit dem Antrag auf Eintragung im Eheregister auch eine Namenserklärung verbunden werden, müssen beide Ehepartner persönlich in der Auslandsvertretung vorsprechen.

  • Bringen Sie alle unten genannten Unterlagen im Original mit. Die Kopien werden in der Auslandsvertretung für Sie beglaubigt, die Originale erhalten Sie direkt zurück.

  • Alle tansanischen Urkunden müssen legalisiert sein

  • Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung versehen sein; das Standesamt kann im Einzelfall jedoch auch Übersetzungen für englischsprachige Dokumente verlangen.

  • Datenschutzrechtliche Hinweise in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier.

  • Nehmen Sie zunächst via Kontaktformular Kontakt zu uns auf. Sie erhalten eine automatisierte E-Mail welche erneut sämtliche für Sie wichtige Informationen erhält. In einem nächsten Schritt können Sie dann die nachstehend genannten Dokumente sowie das digital ausgefüllte (nicht unterschriebene) pdf- Antragsformular an die Botschaft übermitteln. . Dies ermöglicht zu überprüfen, ob sämtliche Dokumente vollständig vorhanden sind und erspart unnötige Anreisen. Bei Vollständigkeit wird Ihnen im nächsten Schritt ein Terminvorschlag übersandt.

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis zur Identität beider Ehegatten (Reisepass/ID Buch)
  • Legalisierte tansanische Heiratsurkunde

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit beider Ehepartner (z. B. Pässe, Staatsangehörigkeitsurkunden, Einbürgerungsurkunden)

  • Geburtsurkunden beider Ehegatten
    tansanisch: legalisierte Urkunde
    Ist einer oder sind beide Ehegatten in Deutschland geboren, sollte möglichst ein „Auszug aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil“ vorgelegt werden. Dieser kann beim Geburtsstandesamt beantragt werden.
  • Ggf. Nachweis zur Namensführung in der Ehe

  • Falls es vorherige Ehen gab: rechtskräftiges Scheidungsurteil und Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde des vorherigen Ehegatten. Die Scheidungsurkunde allein ist nicht ausreichend – es ist unbedingt das Urteil vorzulegen. Handelt es sich in Bezug auf den deutschen Ehegatten um eine vorherige ausländische Ehescheidungen muss diese zuvor in Deutschland anerkannt worden sein.

  • Gebühr für die Beglaubigung der Unterschriften und Kopien


Im Einzelfall können auch weitere Urkunden erforderlich sein.

Die Auslandsvertretung wird Ihren Antrag an das in Deutschland zuständige Standesamt weiterleiten. Wenn einer der Ehepartner einen Wohnsitz in Deutschland hat oder hatte, ist das Standesamt am jetzigen oder letzten Wohnsitz auch für die Eintragung ins Eheregister zuständig. Bestand nie eine Anmeldung in Deutschland, wird der Antrag an das Standesamt 1 Berlin weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit des Standesamts 1 Berlin beträgt derzeit leider bis zu 3 Jahre.

Das zuständige Standesamt erhebt weiterhin eine Gebühr für die Eintragung ins Eheregister und die Ausstellung deutscher Heiratsurkunden. Diese Gebühren unterliegen dem jeweiligen Landesrecht und betragen in der Regel zwischen 80,- und 125,- €.

Güterstand in der Ehe

Wichtig: Überdenken Sie, welchen Güterstand Sie in ihrer Ehe führen und nehmen Sie gegebenenfalls eine Rechtswahl vor. Mehr dazu hier​​​​​​​

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