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Nachbeurkundung eines Todesfalls im Ausland
Allgemeine Hinweise
Wenn ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland stirbt, so kann der Todesfall in Deutschland nachbeurkundet werden, um eine deutsche Sterbeurkunde zu erhalten. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung eines Sterbefalles besteht nicht.
Wenn Sie einen Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalles abgeben möchten, setzten Sie sie bitte elektronisch über das Kontaktformular mit der Konsularabteilung in Verbindung.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind ausschließlich
der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner
die Kinder und Eltern der verstorbenen Person.
Vorzulegende Unterlagen
Folgende Dokumente müssen im Original zum Termin mitgebracht werden:
- Ausgefülltes Formular für die Beantragung der Nachbeurkundung des Sterbefalles (bitte gut leserlich mit dem Computer ausfüllen, noch nicht unterschreiben!)
ausländische Sterbeurkunde (z.B. legalisierte tansanische Sterbeurkunde)
Reisepass des Verstorbenen, sowie falls zutreffend, Melde- oder Abmeldebescheinigung
Reisepass des Antragstellers
bei ledigen Verstorbenen: Die Geburtsurkunde des Verstorbenen
bei verheirateten Verstorbenen: Die Heiratsurkunde des Verstorbenen bzw. Urkunde über die eingetragene Lebenspartnerschaft
bei Eheauflösung/Auflösung der Lebenspartnerschaft usw. außerdem die Sterbeurkunde des Ehegatten, der rechtskräftige Todeserklärungsbeschluss betr. den Ehegatten, das rechtskräftige Scheidungsurteil, Nachweis über Auflösung der Lebenspartnerschaft usw.
Bitte haben Sie Verständnis, dass im Laufe des Verfahrens je nach Fallkonstellation und zuständigem innerdeutschen Standesamt die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein kann.
Gebühren
Für das Standesamt müssen Ihre Unterschriften auf dem Antragsformular, sowie die Kopien Ihrer Dokumente beglaubigt werden. Diese Beglaubigungen können nur von einer deutschen Auslandsvertretung (auch Honorarkonsuln) vorgenommen werden.
Die Gebührenhöhe finden Sie hier.
Beim zuständigen Standesamt in Deutschland fallen Gebühren für die Nachbeurkundung des Sterbefalles sowie die Ausstellung von deutschen Sterbeurkunden an. Diese Gebühren unterliegen dem jeweiligen Landesrecht des zuständigen Standesamtes und sind unter Umständen auch fallabhängig. Mit einem Betrag zwischen 60 Euro und 100 Euro für die Nachbeurkundung und ca. 10 - 15 Euro pro Urkunde für das Standesamt müssen Sie jedoch rechnen.
Das Standesamt wird in der Regel zunächst eine Zahlungsaufforderung über die Gebühren zusenden, bevor mit der Bearbeitung begonnen wird. Die Gebühren für das Standesamt können nicht über die deutsche Auslandsvertretung eingezahlt werden, sondern müssen direkt beim Standesamt beglichen werden (durch Überweisung aus Tansania oder über Verwandte/Freunde in Deutschland). Sie werden zu gegebener Zeit per Email benachrichtigt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeiten für Nachbeurkundungen eines Sterbefalles sind von Standesamt zu Standesamt verschieden, können aber beträchtlich sein. Wenn Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von mindestens ein bis zwei Jahren. Die deutschen Auslandsvertretungen haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten und können die Verfahrensdauer auch nicht vorhersagen.
Formular und Information zum Datenschutz
- Bitte füllen Sie das Formular gut leserlich mit dem Computer oder in Blockschrift aus und unterschreiben es noch nicht.
- Antrag auf Beurkundung eines Auslandssterbefalles im Sterberegister PDF / 83 KB Beurkundung eines Auslandssterbefalls in einem deutschen Sterberegister