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Legalisation

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Erfahren Sie hier, was eine Legalisation ist und wo Sie sie bekommen können.

Was ist eine Legalisation?

Apostille
Apostille© www.apostille-service.de

Ausländische öffentliche Urkunden werden von deutschen Behörden nicht immer ohne weiteres akzeptiert. Um in Deutschland anerkannt zu werden, muss in diesen Fällen die Echtheit einer Urkunde bzw. ihr Beweiswert entweder durch Aufbringen einer Apostille oder durch Legalisation festgestellt werden.

Tansania ist dem internationalen Apostilleabkommen nicht beigetreten. Daher können tansanische Urkunden nicht mit einer Apostille versehen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Urkunden durch die Deutsche Botschaft Daressalam legalisieren zu lassen. In der Regel werden tansanische Personenstandsurkunden, z.B. Heirats- und Geburtsurkunden für den deutschen Rechtsbereich legalisiert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass lediglich maschinengeschriebene Urkunden international anerkannt sind. Tansanische handschriftliche Urkunden werden nicht legalisiert.
Die Legalisationen von Gerichtsurteilen ist in der Regel nicht möglich, in Einzelfällen nach Rücksprache ggf. durchführbar und muss im Einzelfall entschieden werden.
Die Deutsche Botschaft kann eine Legalisation auch ablehnen.

Legalisationen von Urkunden ausgestellt in Festland-Tansania

Die tansanischen Personenstandsurkunden vom Festland Tansania müssen vom zentralen Standesamt „RITA“ (Registration, Insolvency and Trusteeship Agency)/Headquarter in Daressalam ausgestellt sein. Bitte beachten Sie, dass nur nicht-laminierte Originale legalisiert werden können.

In folgenden Fällen müssen Sie sich zunächst eine neue Urkunde ausstellen lassen:

  1. Die Urkunde ist älter als 1990 bzw. das Dokument ist unleserlich
  2. Die Urkunde ist laminiert

ACHTUNG: Sofern die Urkunde von einem anderen Standesamt als RITA z.B. in Arusha ausgestellt wurde müssen Sie sich ebenfalls 1. entweder eine neue Urkunde beim zentralen Standesamt RITA/Headquarter ausstellen lassen oder 2. Sie beantragen beim zentralen Standesamt RITA in Daressalam (1. Stock, Raum Nr. 5 nahe der Registratur) ein sog. Schreiben ‚Verification of Signature‘. Die Ausstellung dauert ein bis fünf Arbeitstage und sollte ggf. bei der Terminbuchung beachtet werden.

Kontaktdaten von RITA:

Registration, Insolvency and Trusteeship Agency, „RITA“

Kipalapala Street
P.O.Box 9183
Dar es Salaam
Tel.: +255-22-2153069
Fax: +255-22-2123325
E-mail: info@rita.go.tz
Website: http://www.rita.go.tz

Legalisation von Gerichtsurteilen

Sofern Sie die Legalisation eines Gerichtsurteils (z.B. Scheidungsurteil) benötigen, müssen Sie dies zunächst vom tansanischen Außenministerium in Daressalam (Julius Nyerere International Convention center (JNICC) (common name: Ukumbi wa Mwalim Nyerere, Öffnungszeit ausschließlich Dienstag und Donnerstag zwischen 09.00 und 12.00 Uhr) überbeglaubigen lassen.

Legalisationen von Urkunden ausgestellt in Sansibar-Tansania

Die tansanischen Personenstandsurkunden von Sansibar-Tansania sollten von der zuständigen Behörde ‚Zanzibar Civil Status Registration Agency‘ ausgestellt worden sein.

Kontaktdaten von ZCSRA:

„Zanzibar Civil Status Registration Agency“

Flamingo, Migombani Zanzibar Tanzania
Tel.: +255 772 500 497
E-mail: info@zcsra.go.tz
Website: https://www.zcsra.go.tz/

Auch diese Urkunden müssen maschinengeschrieben sein, um international anerkannt werden zu können und dürfen nicht laminiert sein.

Auch diese Urkunden müssen maschinengeschrieben sein, um international anerkannt werden zu können und dürfen nicht laminiert sein.

Sollte Ihre Urkunde aus Sansibar-Tansania stammen, muss diese

  1. vom tansanischen Außenministerium auf Sansibar (Maisara Sansibar, Öffnungszeiten: 08:00 – 15:00 Uhr (Dienstag und Donnerstag) und dann
  2. vom tansanischen Außenministerium in Daressalam (Julius Nyerere International Convention center (JNICC) (common name: Ukumbi wa Mwalim Nyerere, Öffnungszeit ausschließlich Dienstag und Donnerstag zwischen 09.00 und 12.00 Uhr) überbeglaubigt werden.

Was muss ich tun/mitbringen, um eine Legalisation zu erhalten?

Für die Legalisation einer tansanischen Personenstandsurkunde sollten Sie bitte

zum Termin mitbringen.

Es ist möglich, dass eine Dritte – von Ihnen beauftragte Person – mit der Urkunde vorspricht. Es ist nicht notwendig, dass der Inhaber der Urkunde selbst persönlich anwesend ist.

Die schriftliche Antragstellung ist nicht möglich. Auch die Beschaffung einer Urkunde durch die Botschaft und anschließende Anbringung einer Legalisation ist nicht möglich. Sie sollten stattdessen Dritte (Freunde, Familie oder einen Anwalt) mit der Beschaffung und Einholung der Legalisation beauftragen.

Apostille für Urkunden aus Deutschland

In Deutschland gibt es keine zentrale Behörde zur Erteilung einer Apostille, sondern die zuständige Behörde unterscheidet sich je nach Bundesland. Wir empfehlen Ihnen, beim Aussteller Ihrer Urkunde nachzufragen, denn dort kann man Ihnen schnell die zuständige Apostillebehörde nennen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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