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Vorläufige Reisepässe
Allgemeine Hinweise
Da die Ausstellung von Europapässen bei der Bundesdruckerei in Berlin mehrere Wochen dauern kann, ist es möglich, in nachgewiesenen Notfällen von der zuständigen Auslandsvertretung zusätzlich zum Europapass einen vorläufigen Reisepass mit kurzfristiger Gültigkeitsdauer von max. 1 Jahr ausgestellt zu bekommen. Der vorläufige Reisepass wird mit der Aushändigung des neuen Europapasses ungültig gemacht.
Passanträge müssen grundsätzlich persönlich und nach Terminvereinbarung gestellt werden. Wenn aus medizinisch nachgewiesenen Gründen eine persönliche Beantragung nicht möglich ist, kann im Ausnahmefall und nach vorheriger Rücksprache mit der Passstelle und Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attestes ein vorläufiger Reisepass per Vorsprache durch einen bevollmächtigten beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass einige Länder zur Einreise keine vorläufigen Pässe akzeptieren. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Fluggesellschaft oder einer Vertretung Ihres Reiselandes. Der vorläufige Reisepass wird z.B. nicht zur visafreien Einreise in die USA akzeptiert.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur vollständige Passanträge angenommen werden können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlangen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.
Notwendige Unterlagen
Für die Antragstellung werden benötigt:
(Dokumente im ORIGINAL sowie JEWEILS EINE KOPIE)
- Antragsformular (in Druckbuchstaben ausgefüllt- gerne digital)
- 1 Passfoto - ACHTUNG: Das Foto muss aktuell (nicht älter als 6 Monate) und biometriefähig sein Merkblatt Biometriefähigkeit
- Gebühr
- bisheriger Pass und ggf. Personalausweis (entfällt bei Erstbeantragung) und eine leserliche Kopie der Datenseite dieses Passes
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Geburtsurkunde mit Angaben der Eltern (falls in einer Drittsprache zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische). Tansanische Urkunden sind mit Legalisation vorzulegen.
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bei Verheirateten: Heiratsurkunde/ Auszug aus dem Eheregister mit Vermerk des Ehenamens, falls vorhanden (falls in einer Drittsprache zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder ins Englische, falls tansanische Urkunden mit Legalisation)
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Bescheinigung über Namensänderung, falls zutreffend
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deutsche Einbürgerungsurkunde, falls zutreffend
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bei Einbürgerung im Ausland: ausländische Einbürgerungsurkunde und Urkunde zur Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
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falls zutreffend: Nachweis über andere Staatsangehörigkeiten und deren Erwerb
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falls Sie nicht die tansanische Staatsangehörigkeit besitzen (wovon aufgrund des tansanischen Verbots der Mehrstaatigkeit auszugehen ist): Vorlage des aktuellen und gültigen Resident Permit für Tansania.
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aktueller Adressennachweis für Tansania (z.B. tansanischer Führerschein; Strom-, Gas-, oder Wasserrechnung; Mietvertrag)
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einen mit Ihrer Adresse versehenen und vorfrankierten Umschlag von DHL oder einem Kurierdienst Ihrer Wahl - außer der Pass wird Ihrerseits direkt bei der Deutschen Botschaft Daressalam abgeholt. Bitte beachten Sie, dass die deutschen Auslandsvertretungen keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen bei Übersendung mit der Post oder einem Kurierdienst übernehmen. Die Abholung und Versendung muss Ihrerseits direkt mit dem Kurierdienst Ihrer Wahl vereinbart und arrangiert werden. Abholzeit ist Dienstag und Donnerstag um 11:30 Uhr
Was passiert nach Antragstellung?
Liegen alle Unterlagen vor, werden wir Ihre Fingerabdrücke abnehmen. Im Anschluss an Ihren Termin wird Ihr Antrag von uns geprüft und sodann der Druck Ihres Reisepasses in Auftrag gegeben.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche. Er kann dann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten während der Abholzeit (Dienstag und Donnerstag 11:30 Uhr) abgeholt