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Kontoeröffnung
Aufgrund des Geldwäschegesetzes sind die deutschen Auslandsvertretungen nicht befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben von mehr als 15.000,- EUR und vergleichbaren Fällen vorzunehmen. Hierzu gehören auch Kreditkartenanträge. Unterschriftsbeglaubigungen müssen abgelehnt werden.
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