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Führungszeugnis

Artikel

Lesen Sie hier, wie Sie ein Führungszeugnis aus Deutschland erhalten können.

Führungszeugnis beantragen

Polizeiliches Führungszeugnis mit ausgeschwärztem Inhalt.
Polizeiliches Führungszeugnis© Auswärtiges Amt

Das Führungszeugnis ist persönlich bei der innerdeutschen Meldebehörde (Bürgerbüro) zu beantragen. Personen, die im Ausland wohnen, erhalten ein polizeiliches Führungszeugnis beim Bundeszentralregister des Bundesamtes für Justiz. Ihre Unterschrift auf dem schriftlichen Antragsformular muss beglaubigt sein.

Unterschriftsbeglaubigung in Form einer Konsularischen Bescheinigung zur Beantragung

Ihre Unterschrift kann von der Auslandsvertretung oder Honorarkonsul/in beglaubigt werden. Hierzu müssen Sie – nach entsprechender Online Terminbuchung - persönlich vorsprechen und mitbringen:

Wohin sende ich den Antrag?

Ihren beglaubigten Antrag schicken Sie selbst anschließend per Kurier (Postsendungen aus Tansania erreichen das Ziel häufig nicht) direkt an das Bundesamt für Justiz:

Bundesamt für Justiz
- Bundeszentralregister –
Sachgebiet IV21/IR
53094 Bonn
Germany

Eine Übersendung per E-Mail oder Telefax durch Privatpersonen ist nicht zulässig!

Kosten

Unabhängig von der Gebühr für die Konsularische Bescheinigung mit Vorlage durch die Auslandsvertretung, erhebt das Bundeszentralregister eine zusätzliche Gebühr für die Ausstellung und Zusendung des Führungszeugnisses, die derzeit 13 EUR beträgt und direkt an das Bundeszentralregister zu überweisen ist. Den Nachweis der erfolgten Überweisung sollten Sie unbedingt zusammen mit Ihrem Antrag übersenden.

Online-Beantragung möglich?

Eine Online-Beantragung des Führungszeugnisses ist nur dann möglich, wenn Sie über einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und einer entsprechenden PIN verfügen sowie über ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone.

Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion des Personalausweises finden Sie im Personalausweisportal.

Näheres zur Online-Beantragung des Führungszeugnisses finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz.

Wohin wird das polizeiliche Führungszeugnis übersandt?

Das entscheiden Sie und geben dies entsprechend in Ihrem Antrag an. Aber Achtung: Sollten Sie die Übersendung des Dokumentes an die deutsche Botschaft in Daressalam wünschen und haben die Unterschriftsbeglaubigung anders vorgenommen (z.B. bei einem Honorarkonsul) oder Ihren Antrag Online gestellt, sollten Sie uns mitteilen, wie wir Sie beim Eingang des polizeilichen Führungszeugnisses erreichen können. Da uns Ihre Kontaktdaten vom Bundesamt für Justiz nicht mitgeteilt werden, können wir Sie sonst nicht erreichen. Ist die Abholung nach mehr als sechs Monaten nicht erfolgt, retourniert die Botschaft das Dokument an den Absender.

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