Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Fragezeichen

Fragezeichen, © Colourbox

25.05.2023 - Artikel

Sie haben noch Fragen? Vielleicht findet sich hier schon die Antwort.

Pass und Personalausweis

FAQs zur Passbeantragung

Bitte nutzen Sie das Online-Terminvergabesystem. Sollte es zu einer Fehlermeldung kommen, beenden und starten Sie bitte Ihren Browser für einen neuen Versuch

Bitte buchen Sie einen Termin pro Person.

Nein. Sie müssen bei der für Ihren Wohnort zuständigen Auslandsvertretung beantragen.

Zur Beantragung sind immer alle Dokumente entweder im Original, oder in von einer deutschen Stelle beglaubigten Kopie vorzulegen - eine Beglaubigung von einer tansanischen Stelle (commissioner of oaths, Polizei,...) ist nicht ausreichend. Wenn Sie das Original in Deutschland haben, sollten Sie sich dies (oder eine beglaubigte Kopie) übersenden lassen. Wenn Sie keine Originale mehr haben, können Sie diese neu beantragen.

Die Bearbeitungsdauer für einen Reisepass beträgt in der Regel zwischen 8 und 10 Wochen. Nach Eingang des Passes werden Sie bzgl. der Abholung informiert.

Seit dem 01.11.2007 gibt es außerdem die Möglichkeit gegen einen Aufpreis einen Expresspass zu beantragen. Erfahrungsgemäß kommt der Expresspass jedoch nicht viel schneller bei der Deutschen Botschaft an. Sobald der Botschaft Ihr vollständiger Antrag vorliegt, wird dieser an die Bundesdruckerei in Deutschland weitergeleitet. Dort wird Ihr neuer Reisepass in einem maschinellen Verfahren hergestellt. Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei kann durch die Auslandsvertretung nicht beeinflusst werden. Bedenken Sie daher, dass Sie Ihren neuen Reisepass entsprechend rechtzeitig beantragen.

Die Gültigkeitsdauer der Pässe unterscheidet sich nach Art des Passes und Alter der Person:

Reisepass bei Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
10 Jahre
Reisepass bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
6 Jahre
Vorläufiger Reisepass
maximal 1 Jahr


Bitte beschaffen Sie sich, wenn möglich, einen Polizeibericht, der die Umstände des Verlusts erläutert. In jedem Fall müssen Sie bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen neuen Reisepass beantragen.

Füllen Sie bitte die Verlustanzeige vollständig aus und reichen diese zusammen mit dem Polizeibericht bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung ein, wenn Sie den neuen Reisepass beantragen.

Die Einreise nach Deutschland ist entweder mit einem deutschen Reisepass oder mit dem Personalausweis möglich (solange diese nicht länger als ein Jahr abgelaufen sind). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Airline und Immigration, ob man Sie dort mit dem abgelaufenen Reisepass, bzw. dem Personalausweis mitnimmt.

Die Botschaft kann Ihnen außerdem auf Antrag einen sog. „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Bitte beschaffen Sie sich, einen Polizeibericht und füllen Sie die Verlustanzeige sowie das Antragsformular vollständig aus. Vor Ausstellung des „Reiseausweises als Passersatz“ (2 Passfotos werden benötigt) ist meist eine Rückfrage beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes erforderlich. Es empfiehlt sich daher, im Reisegepäck stets eine Kopie des Reisepasses mitzuführen. Bitte beachten Sie, dass der „Reiseausweis als Passersatz“ lediglich die Rückkehr nach Deutschland ermöglicht, nicht jedoch die Weiterreise in ein Drittland.
Kontaktieren Sie uns hier und teilen Sie uns Ihren Passverlust mit und kommen dann direkt am nächsten Arbeitstag um 09.00 Uhr zu Botschaft. Solange Sie uns zuvor per E-Mail kontaktiert haben, kann der Einlass arrangiert werden.

Passverlust

Es gibt keine Frist.

Bitte stellen Sie Ihren neuen Passantrag mindestens einige Monate vor Ablauf Ihres alten Passes. Bitte denken Sie daran, dass laut tansanischem (nicht deutschem) Recht der Pass mindestens sechs Monate gültig sein muss. Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen 8-10 Wochen. Es wird daher eine Beantragung acht Monate vor Ablauf empfohlen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht die Kapazitäten haben, Passanträge vorab doppelt zu prüfen. Auch können wir vorab keine verbindlichen Aussagen zu Einzelfällen geben.

Eine Prüfung findet während Ihres Termins statt. Bitte prüfen Sie die auf der Website bereit gestellten Informationen zur Vollständigkeit.

Haben Sie in den letzten Jahren in Deutschland oder an einem anderen Ort gewohnt? Dann müssen Sie nachweisen, dass Sie jetzt Ihren Wohnsitz bei der hiesigen Auslandsvertretung haben.

Sie haben in Deutschland gewohnt? Lesen Sie hier

Sie haben in einem anderen Land gewohnt? Wenn es in Ihrem letzten Wohnland ein Meldewesen gab, müssen Sie die dortige Abmeldung vorlegen. Wenn es kein Meldewesen gab, müssen Sie nachweisen, dass Sie jetzt hier wohnen (Miet-/Kaufvertrag, Umzugsnachweis, Stromrechnung usw.).

Nein, sie können jemanden bevollmächtigen mit folgenden Unterlagen:

  • schriftliche Vollmacht, in der Sie mitteilen, wer Ihren Pass abholen darf (vollständiger Name)
  • Pass/ID des Abholers
  • Ihre Quittung
  • Ihr bisheriger Reisepass
  • die Dokumente im Original, die Ihnen bei oder nach Beantragung als Voraussetzung für die Abholung genannt wurden

Nur wenn es um die Abholung Ihres Personalausweises und PIN Brief geht, müssten Sie bitte persönlich erscheinen.

Dies ist leider nicht möglich: Im Rahmen der Beantragung müssen u.a. Ihre Fingerabdrücke entgegengenommen werden. Die Honorarkonsulate in Arusha und Sansibar verfügen nicht über die entsprechende Technik.

Möchten Sie jedoch einen biometrischen Pass für ein Kind unter sechs Jahren beantragen und besitzt das Kind bereits eine deutsche Geburtsurkunde/Namensbestätigung, dann können Sie sich mit dem Honorarkonsul in Arusha in Verbindung setzten.
Dort können die Unterschriften der Eltern bestätigt und die Identitätsprüfung des Kindes vorgenommen werden. Es reicht dann, wenn z.B. nur ein Elternteil oder eine beauftragte Person mit dem abgestempelten Antrag anlässlich der Passbeantragung vorspricht. Allerdings fallen in diesem Zusammenhang zusätzliche Gebühren an – gleichzeitig entfällt die Reise beider Eltern und des Kindes nach Daressalam.

Nein. Ein Personalausweis ist sinnvoll, wenn Sie sich oft in Deutschland aufhalten.

Nein. Deutsche Auslandsvertretungen haben mit tansanischen Visa und Aufenthaltstiteln nichts zu tun. Bitte wenden Sie sich an Immigration in Tansania.

Auslandsvertretungen führen keine Archive für Sie. In keinem Fall werden bei uns originale Dokumente von Ihnen abgelegt. Deutsche führen ihre persönlichen Dokumente grundsätzlich selbst. Fehlt Ihnen ein Dokument oder ein Original, können Sie dieses bei der ausstellenden Behörde neu beantragen, siehe hier

Pässe für Minderjährige

Personen unter 18 Jahren.

Es müssen alle Sorgeberechtigten persönlich vorsprechen. Wenn ein Elternteil nicht zur Auslandsvertretung kommen kann, muss vorgelegt werden:

  • Original Zustimmung des anderen Elternteils mit von einer deutschen Stelle beglaubigter Unterschrift (tansanische Unterschriftsbeglaubigungen werden nicht akzeptiert; deutsche Unterschriftsbeglaubigungen können bspw. von Notaren, Botschaften, Konsulaten, Gemeindeverwaltungen und dem Honorarkonsul gemacht werden),
  • oder
  • Nachweis über die Alleinsorge, bspw. gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss,
  • oder
  • Sterbeurkunde des anderen Elternteils

Nein, es genügt, wenn ein Elternteil den Pass abholt.

Ja.

Die Bestimmungen zur Biometrie gelten für Kinder ab 6 Jahren. Bitte lesen Sie hier was bei Säuglingen zu beachten ist.

Ein Pass muss grundsätzlich geeignet sein, das Kind zu identifizieren. Wenn bspw. Ihr 5-jähriges Kind einen Reisepass mit einem Babyfoto hat, kann dies bei Reisen zu Problemen an der Grenze führen.

Sonstiges zu Pässen

Nein, Sie können nur einen neuen Reisepass beantragen. Auch wenn Sie früher schon einmal einen deutschen Reisepass hatten, sind alle Dokumente zur Passbeantragung im Original vorzulegen.

Grundsätzlich darf jeder Deutsche nur einen Reisepass besitzen. Ausnahmen sind möglich, wenn ein berechtigtes Interesse an einem zweiten Pass besteht, bspw. wenn Sie aus beruflichen Gründen sehr viele Reisen unternehmen und deshalb Ihren Pass oft bei anderen Botschaften für Visa abgeben müssen. Zusätzlich zu den zur Passbeantragung benötigten Unterlagen müssen Sie Nachweise vorlegen, bspw. ein ausführliches Schreiben Ihres Arbeitgebers und Ihre bisherigen Visa und Ein-/Ausreisestempel.

Sie müssen zur Reise zwischen Deutschland und Tansania beide Pässe mit sich führen. Den deutschen Grenzbeamten zeigen Sie den deutschen Pass, den ausländischen Grenzbeamten ggf. ausländischen Pass. Die Fluggesellschaft wird möglicherweise beide Pässe sehen wollen.

Reisen Sie in andere Länder, informieren Sie sich dort über die Einreisebestimmungen.

Umfassende und aktuelle Informationen stellt die Deutsche Botschaft London zur Verfügung.

Wenn Sie in Tansania/im Ausland geheiratet haben, hat sich Ihr Name in Deutschland ggf. nicht geändert. Auch dann nicht, wenn Sie schon einen auslädnischen Pass im neuen Namen haben. Sie müssen eine nach deutschem Recht wirksame Namenserklärung abgeben. Informationen finden Sie hier.

Sie müssen den Pass nicht zur Auslandsvertretung bringen. Bitte lassen Sie uns aber eine Kopie der Sterbeurkunde zukommen.

Falls Ihr Vater Rente aus Deutschland erhalten hat, informieren Sie bitte umgehend die Rentenversicherung

Wir dürfen Ihnen keinen Fotografen empfehlen. Bitte weisen Sie den von Ihnen ausgesuchten Fotografen auf die Bestimmungen im Merkblatt hin.

Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Man bekommt nicht durch Heirat die deutsche Staatsangehörigkeit. Wer mit einem Deutschen/einer Deutschen verheiratet ist, kann einen Einbürgerungsantrag frühestens dann stellen, wenn Sie seit mindestens 3 Jahren als Ehepaar in Deutschland wohnen.

Man kann die deutsche Staatsangehörigkeit nicht wegen eines deutschen Vorfahrens beantragen.

Es ist möglich, dass Sie bereits seit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenn einer Ihrer Elternteile deutsch war, beispielsweise weil die deutsche Staatsangehörigkeit beginnend bei Ihrem ausgewanderten Vorfahren in jeder Generation weitergegeben wurde. Es kann keine Generation übersprungen werden. Lesen Sie hier.

Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben, sind Sie wahrscheinlich deutscher Staatsangehöriger, denn bei Passbeantragung müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit besitzen. Sie können die Staatsangehörigkeit nicht später bekommen.

Meinen Sie stattdessen, dass Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen möchten, der bestätigt, dass Sie bereits deutscher Staatsangehöriger sind? Lesen Sie hier

Man kann nicht „die EU-Staatsangehörigkeit“ beantragen. Sie können allenfalls die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats haben, zum Beispiel die deutsche Staatsangehörigkeit. Lesen Sie hier

Sie können beide Staatsangehörigkeiten besitzen, wenn Sie beide automatisch bekommen haben, zum Beispiel weil Ihre Eltern verschiedene Staatsangehörigkeiten haben, oder weil Sie zwar nur deutsche Eltern haben, mit Geburt in einem anderen Land aber automatisch die andere Staatsangehörigkeit erhalten haben.

ACHTUNG: Sie dürfen NICHT eine Staatsangehörigkeit beantragen. Wenn Sie die tansanische/eine ausländische Staatsangehörigkeit beantragen ohne vorher eine deutsche Beibehaltungsgenehmigung zu besitzen, verlieren Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, lesen Sie hier

Zum jetzigen Zeitpunkt gestattet das tansanische Recht keine doppelte Staatsangehörigkeit, bzw. eine doppelte Staatsangehörigkeit ist nur bis zur Volljährigkeit möglich. Weitere Informationen können nur die zuständigen tansanischen Behörden bereitstellen.

Für Staatsangehörigkeitsausweise wird kein Duplikat ausgestellt.

Sie können nur neu „Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit“ beantragen. Dabei müssen Sie wahrscheinlich nicht wieder Dokumente der Vorfahren vorlegen, sondern nur Nachweise zu Ihrer Situation seit Ausstellung Ihres verlorenen Staatsangehörigkeitsausweises. Ansonsten ist das Antragsverfahren gleich.

Nein. Lesen Sie hier

Ja, dieser ist nur individuell zu vereinbaren. Zunächst sollten Sie uns sämtliche Unterlagen und den ausgefüllten und vollständigen Antrag (ohne Unterschrift) als pdf Scan übermitteln.

Nein, dies ist nicht möglich. Wichtig ist, dass Sie die korrekte Referenz angeben und die Gebühren auf das seitens des BVA genannten Konto überweisen.

Kinder sind automatisch deutsch, wenn einer der Elternteile bei ihrer Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Mehr hier

Wenn also Ihre deutsche Einbürgerungsurkunde vor Geburt Ihrer Kinder ausgestellt wurde, haben Ihre Kinder schon die deutsche Staatsangehörigkeit und müssen sie nicht beantragen. Sie können deshalb keine Einbürgerungsurkunde bekommen.

Wenn Sie einen Nachweis wünschen, können Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen, lesen Sie hier

Wenn der Gültigkeitszeitraum abläuft, Ihre Einbürgerung im anderen Land aber noch nicht durchgeführt wurde, müssen Sie eine Verlängerung der Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Dies können Sie per Email direkt beim Bundesverwaltungsamt, Details finden Sie in Ihrem Anschreiben, welches Sie zusammen mit der Beibehaltungsgenehmigung erhalten haben.

Nein.

Die Beibehaltungsgenehmigung sollten Sie zusammen mit Ihrer ausländischen Einbürgerungsurkunde an einem sicheren Ort aufbewahren. Beides zusammen ist der Nachweis, dass Sie trotz Annahme der ausländischen Staatsangehörigkeit deutsch geblieben sind und beides ist bspw. bei Beantragung Ihres nächsten Passes vorzulegen.

Familienangelegenheiten: Geburt - Heirat - Name

Namenserklärungen

Nur, weil Sie den Namen Ihres Mannes im ausländischen Pass oder ID haben, heißt das nicht, dass sich Ihr Name auch in Deutschland geändert hat.

Wenn Sie nach 1991 geheiratet haben, ist immer eine deutsche Namenserklärung nötig oder muss nachgeholt werden. Wenn Sie vor 1991 geheiratet haben, kann eine Namenserklärung ebenfalls nötig sein, je nach den Umständen in Ihrem konkreten Fall.

Voraussichtlich ja. Denn der Name und die Namensführung muss nach deutschem Recht geklärt werden. Nur wenn Sie als Eltern einen Ehenamen führten als das Kind geboren wurde, trägt Ihr Kind automatisch diesen Namen. Wenn Sie keinen Ehenamen führten, muss eine Namenserklärung gemacht werden.

Sofern Sie nicht verheiratet sind und es keinen (rechtlichen) Vater gibt, trägt das Kind bei einer Geburt heute ebenfalls automatisch den Namen der Mutter.

Sollte es sich um das erste (gemeinsame) Kind handeln und haben Sie noch keine deutsche Geburtsurkunde ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie vor einer Passbeantragung zunächst eine Namenserklärung (ggf. im Rahmen einer Geburtsanzeige) abgeben müssen. Erst nach der Bestätigung zum Namen kann dann im nächsten Schritt der Pass beantragt werden.

Die Auslandsvertretung kann nicht wissen, ob Sie eine Namenserklärung abgegeben haben. Wir nehmen Ihre Erklärung zwar auf, leiten diese aber zum zuständigen Standesamt weiter und dürfen aus Datenschutzgründen selbst keine Informationen darüber aufheben.

Sie können beim zuständigen Standesamt nachfragen, siehe hier

Eine neue Namensbescheinigung (Bestätigung über die Namensführung) können Sie beim deutschen Standesamt beantragen, siehe hier

Lesen Sie hier

Nein. Informationen finden Sie hier

Für eine Ehegattenerklärung müssen beide Ehegatten kommen.

Für eine Kindesnamenserklärung müssen beide Elternteile und das Kind kommen, wenn es über 14 Jahre alt ist.

Nein. Es werden Originale oder von einer deutschen Stelle beglaubigte Kopien benötigt. Beglaubigungen von tansanischen Stellen (Commissioner of Oaths, Polizei, usw.) reichen nicht aus. Ebenso reichen einfache Kopien nicht aus.

Sämtliche Informationen finden Sie hier.

Nein. Erst wenn die Namenserklärung/Geburtsanzeige inkl. Namenserklärung beim Standesamt eingegangen ist und von dort bestätigt wurde, kann in einem nächsten Schritt der Reisepass beantragt werden.

Wir senden Ihre Erklärung an das zuständige Standesamt. Sobald der Name von dort bestätigt wurde, kann Ihr Passantrag entgegengenommen werden.

Nein. Die Gebühr des Standesamts muss direkt per Überweisung auf das deutsche Konto gezahlt werden.

Heirat und Ehe

Auslandsvertretungen können keine Aussage über den Ledigkeitsstatus einer Person treffen. Dies darf nur Ihr zuständiges deutsches Standesamt in Form eines Ehefähigkeitszeugnisses.

Das einzige Dokument, welches nach deutschem Recht den Ledigkeitsstatus einer Person zur Eheschließung im Ausland bestätigt, ist das Ehefähigkeitszeugnis des Standesamts. Auslandsvertretungen können keine Aussage zur Ledigkeit treffen und keine Meldebescheinigungen bestätigen.

Bitte wenden Sie sich an ihr örtliches Standesamt.

Durch eine Heirat in Tansania ändert sich Ihr Name in Deutschland nicht. Lesen Sie hier

Eine Eheschließung im Ausland ist immer wirksam, wenn dort alle Voraussetzungen erfüllt waren - sie gelten in Deutschland damit als verheiratet, auch wenn sie die Ehe nicht registrieren lassen.

Deutsche müssen immer ihre Scheidung in Deutschland anerkennen lassen.

Eine Eheschließung im Ausland ist immer wirksam, wenn dort alle Voraussetzungen erfüllt waren - sie gelten in Deutschland damit als verheiratet, auch wenn sie die Ehe nicht registrieren lassen.

Falls Sie jedoch z.B. auch eine Ehenamenswahl treffen wollen oder nach Deutschland umziehen, kann es durchaus Sinn machen die ausländische Ehe in Deutschland zu registrieren, da Sie dann eine deutsche Heiratsurkunde erhalten.

Geburt

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes.

Bitte lesen Sie hier

Sind Sie selbst nach 31.12.1999 im Ausland geboren?

Dann müssen Sie die Geburt innerhalb eines Jahres anzeigen, Informationen finden Sie hier

Sind Sie selbst vor 31.12.1999 geboren? Dann ist eine Geburtsregistrierung für Ihr Kind freiwillig und es gibt keine Frist.

Sollte eine Namenswahl erforderlich sein, macht es jedoch durchaus Sinn die Geburt registrieren zu lassen und damit eine deutsche Geburtsurkunde zu erhalten.

Nein. Informationen finden Sie hier

Falls Sie keine Familie oder Freunde mit der Beschaffung beauftragen können, können Sie ggf. einen Anwalt mit der Beschaffung beauftragen.

Ja, lesen Sie hier wie

Nein. Eine Geburtsurkunde beweist, wer Ihre Eltern sind, welchen Namen Sie tragen und wann und wo Sie geboren wurden.

Nein.

Ausnahme: Wenn auch eine Namenserklärung nötig ist, müssen beide Eltern zur Auslandsvertretung kommen.

hr Kind muss zur Geburtsregistrierung mitkommen, wenn es noch nie einen deutschen Reisepass besessen hat. Ansonsten nein.

Ausnahme: Wenn auch eine Namenserklärung nötig ist und das Kind schon über 14 Jahre alt ist, muss es mit zur Auslandsvertretung kommen.

Nein. Bitte lesen Sie hier

VISA

Nein. Zunächst muss der Antragsteller einen Termin für die Vorsprache und Abgabe seines Antrages beim externen Dienstleister TLS buchen
Der Antrag wird nicht bei der Botschaft eingereicht. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website

Ja und Nein: Sofern Ihr Freund keine eigenen finanziellen Mittel besitzt, ist im Rahmen der Visumantragstellung eine sogenannte förmliche Verpflichtungserklärung abzugeben. Ob Sie zur der Abgabe bereits sind, müssen Sie selbstverständlich persönlich entscheiden.

Zudem bedeutet es nicht, dass das Visum erteilt werden kann, nur, weil eine förmliche Verpflichtungserklärung vorgelegt wird. Die förmliche Verpflichtungserklärung dient alleine dazu den notwendigen Nachweis zur Finanzierung zu erbringen. Weitere Informationen zur Verpflichtungserklärung finden Sie hier.

Termine werden regelmäßig und automatisiert freigeschaltet. Die Annahmekapazitäten können aufgrund der personellen Ausstattung nicht ausgeweitet werden. Sondertermine können nicht vergeben werden. Bitte versuchen Sie es weiter – anderen Antragstellern gelingt die Buchung ebenfalls. Aber es stimmt – man muss schnell sein.

Hier

Es ist äußerst wahrscheinlich, dass

  1. ein unvollständiger Visumantrag eingereicht wurde und daher wichtige Informationen für die Bearbeitung fehlten oder
  2. der/die Antragsteller/in die Bedingungen für die Erteilung eines Visums nicht erfüllt.

Die Botschaft empfiehlt daher entweder einen neuen – vollständigen – Antrag mit allen notwendigen Unterlagen zu stellen oder dann erneut einen Antrag zu stellen, wenn die Erteilungsvoraussetzungen gegeben sind (z.B. durch eine veränderte Situation). Das Ablehnungsschreiben gibt den Ablehnungsgrund klar zu erkennen. Zudem sind weitere Hinweise manchmal unter ‚additional remarks‘ aufgeführt. Weitere Hinweise zur Bestreitung des Rechtswegs finden sich ebenfalls in der Ablehnung.

Möchten Sie, dass die Entscheidung der Botschaft überprüft wird, können Sie sich mit einer entsprechenden ‚Remonstration’ innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ablehnung an die Botschaft wenden und Ihre Begründung inkl. ggf. weiterer Nachweise vortragen.

Es ist dann ein unterschriebenes Schreiben (mit Erklärung, ggf. weiteren Nachweisen) sowie Angabe der Referenznummer und Ihrer Personendaten an die Botschaft zu richten.

ACHTUNG:

Eine nicht-unterschriebene E-Mail oder ‚Remonstration‘ über das Kontaktformular ist nicht ausreichend.

Remonstrieren Sie für den Antragsteller muss neben der unterschriebenen Remonstration zudem eine unterschriebene Vollmacht des Antragstellers/der Antragstellerin für Sie übersandt werden. Liegt keine unterschriebene Vollmacht vor, liegt keine (fristgerechte) Remonstration vor. Eine Bearbeitung findet dann nicht statt.

Die Bearbeitung der Remonstration beträgt drei Monate. Während dieser Zeit ist von Sachstandsanfragen abzusehen.

Sonstiges

Nein. Für einen neuen Führerschein müssen Sie sich direkt an Ihre inländische Führerscheinbehörde wenden.

Bei der Botschaft erhalten Sie eine Legalisation.

Ein/e Honorarkonsul/in darf hingegen keine Legalisation ausstellen.

Sie können sich in die Krisenvorsorgeliste eintragen, siehe hier

Außerdem müssen Sie eine Wohnortsänderung in Ihrem Reisepass und/oder Personalausweis machen lassen. Lesen Sie hier

Rente bekommt, wer eine Zeit lang in Deutschland gearbeitet und deshalb einen Rentenanspruch erarbeitet hat. Für die Beantragung setzen Sie sich bitte direkt mit dem Rententräger in Deutschland in Verbindung, siehe www.deutsche-rentenversicherung.de.

Sie können die Rente nicht an der Auslandsvertretung beantragen.

Sie müssen sich direkt mit Ihrem Rententräger in Deutschland in Verbindung setzen.

Bitte kontaktieren Sie sofort den deutschen Rententräger.

Lesen Sie hier

Mögliche Fehler:

  • Sie haben die Seite zu lange geöffnet. Die Eingabe der Daten muss zügig erfolgen.
  • Sie haben auf die „Zurück“-Funktion Ihres Browsers angeklickt und nicht den dafür vorgesehenen Button in dem Terminvergabesystem verwendet.

  • Sie haben das Terminvergabesystem nicht über die Website der Auslandsvertretung aufgerufen, bei der Sie einen Termin buchen möchten. Bitte nutzen Sie nur den aktuellen Link auf der Webseite der Auslandsvertretung.

Die elektronische Terminvergabe stellt sicher, dass Ihnen bei der Auslandsvertretung die höchstmögliche Zahl an Terminen angeboten werden kann. Leider übersteigt die Nachfrage oft die Kapazität der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung und die Termine sind bereits ausgebucht. Wir raten Ihnen daher, häufiger zu verschiedenen Tageszeiten im Terminvergabesystem nachzusehen, da immer wieder Termine verfügbar werden. Wer seinen Termin nicht wahrnehmen kann, sollte ihn deshalb im Interesse aller Wartenden stornieren.


nach oben