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Automatischer Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © picture alliance / dpa Themendie
Sie finden hier ausführliche Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch zu bekommen.
Einführung
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht basiert auf dem sogenannten „Abstammungsprinzip“. Das bedeutet, dass die deutsche Staatsangehörigkeit hauptsächlich aufgrund der Abstammung von einem deutschen Elternteil erworben wird.
Es können keine Generationen übersprungen werden, das heißt beispielsweise, Sie selbst können die Staatsangehörigkeit nicht von einem Großelternteil erhalten haben. Allenfalls kann es sein, dass Ihr Elternteil die Staatsangehörigkeit von Ihren Großeltern bekommen hatte und Sie durch Ihr Elternteil deutsch wurden.
Sie können die Staatsangehörigkeit automatisch erhalten haben durch
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eheliche Geburt
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nichteheliche Geburt
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Legitimation
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Adoption
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Eheschließung
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Geburt in Deutschland
Achtung Ausnahme: Sind die deutschen Eltern nach 01.01.2000 im Ausland geboren, sind deren Kinder nicht automatisch deutsch! Für diese Kinder muss innerhalb eines Jahres die Geburt registriert werden, damit sie die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Mehr dazu.
eheliche Geburt
Wenn die Eltern bei Geburt verheiratet waren, konnte man vor 1975 die deutsche Staatsangehörigkeit in fast allen Fällen nur vom deutschen Vater bekommen und nicht von der deutschen Mutter. Wählen Sie Ihr Geburtsdatum:
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihr Vater zu diesem Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger war.
War nur Ihre Mutter deutsch, haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht von Ihr bekommen. Es gab bis 1978 eine Möglichkeit, die Staatsangehörigkeit nachträglich durch Erklärung zu erhalten.
Seit dem 20.08.2021 haben Sie erneut die Möglichkeit, über eine Erklärung nach § 5 StAG die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Mehr dazu finden Sie hier.
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihr Vater zu diesem Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger war.
War nur Ihre Mutter deutsch, konnten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nur erhalten, wenn Sie sonst staatenlos geworden wären.
Wenn Sie mit Geburt eine andere Staatsangehörigkeit erhalten haben und nur Ihre Mutter deutsch war, gab es bis zum 31.07.1977 eine Möglichkeit, die Staatsangehörigkeit nachträglich durch Erklärung zu erhalten.
Wurde keine Erklärung innerhalb der Frist abgegeben, haben Sie seit dem 20.08.2021 die Möglichkeit eine Erklärung zugunsten des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit abzugeben. Weitere Informationen zur Einbürgerung finden Sie hier
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihr Vater oder Ihre Mutter zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige waren
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihr Vater oder Ihre Mutter zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige waren.
Achtung: Wenn Sie im Ausland geboren wurden und Ihr deutscher Elternteil ebenfalls nach 31.12.1999 im Ausland geboren wurde, sind Sie nicht Deutsch. Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn Ihre Geburt innerhalb eines Jahres in Deutschland registriert wurde. Mehr Informationen hier: Geburt im Ausland
nichteheliche Geburt –
Wenn die Eltern bei Geburt - nicht - verheiratet waren, konnte man vor 1993 die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt nur von der deutschen Mutter bekommen und nicht vom deutschen Vater. Wählen Sie Ihr Geburtsdatum:
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihre Mutter zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige war.
Wenn nur Ihr Vater deutsch war, haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erhalten. Sie können allenfalls durch Legitimation deutsch geworden sein, wenn Ihre Eltern später geheiratet haben.
Es gab weiterhin eine Möglichkeit die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung bis zum 23. Geburtstag zu erwerben, wenn gewisse Voraussetzungen wie ein dreijähriger Wohnsitz in Deutschland erfüllt waren.
Sollte diese Erklärung nicht (erfolgreich) abgegeben worden sein, haben Sie seit dem 20.08.2021 die Möglichkeit eine Erklärung zugunsten des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit abzugeben. Weitere Informationen finden Sie hier
Sollte diese Erklärung nicht (erfolgreich) abgegeben worden sein, haben Sie seit dem 20.08.2021 die Möglichkeit eine Erklärung zugunsten des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit abzugeben. Weitere Informationen finden Sie hier
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige waren.
Wenn nur Ihr Vater deutsch war, muss jedoch die rechtliche Vaterschaft entweder anerkannt oder ein gerichtliches Feststellungsverfahren eingeleitet sein, bevor Sie das 23. Lebensjahr vollendet haben. Die biologische Vaterschaft alleine reicht nicht aus.
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit mit Geburt erworben, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige waren.
Wenn nur Ihr Vater deutsch war, muss jedoch die rechtliche Vaterschaft entweder anerkannt oder ein gerichtliches Feststellungsverfahren eingeleitet sein, bevor Sie das 23. Lebensjahr vollendet haben. Die biologische Vaterschaft alleine reicht nicht aus.
Achtung: Wenn Sie im Ausland geboren wurden und Ihr deutscher Elternteil ebenfalls nach 31.12.1999 im Ausland geboren wurde, sind Sie nicht Deutsch. Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn Ihre Geburt innerhalb eines Jahres in Deutschland registriert wurde. Mehr Informationen hier: Geburt im Ausland
Legitimation
Legitimation hieß, dass ein nichteheliches Kind durch die nachträgliche Eheschließung seiner Eltern den Status eines ehelichen Kindes und damit auch die Staatsangehörigkeit vom Vater erwarb. Wählen Sie Ihr Geburtsdatum:
Ihre Eltern haben nach Ihrer Geburt geheiratet? Sie haben dann die Staatsangehörigkeit durch Legitimation nachträglich bekommen, wenn es eine in Deutschland wirksame Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung gab.
Sowohl die nachträgliche Eheschließung Ihrer Eltern, als auch die wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft müssen bis zum 30.06.1998 stattgefunden haben, damit Sie wirksam legitimiert wurden. Eine spätere Anerkennung der Vaterschaft und Eheschließung Ihrer Eltern bewirkte für Sie keinen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Auslandsvertretung.
Eine Legitimation hat keine Auswirkungen mehr, weil Sie auch als nichteheliches Kind die Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben haben, wenn Ihr Vater zu dem Zeitpunkt deutsch war, siehe „nichteheliche Geburt“.
Adoption
Mit Adoption kann ein Kind die Staatsangehörigkeit erlangen, sofern die Adoption auch in Deutschland wirksam ist. Wählen Sie das Datum Ihrer Adoption:
Wenn Ihre Adoption vor 01.01.1959 stattfand, konnten Sie dadurch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen, auch wenn Ihr Adoptivelternteil damals deutscher Staatsangehöriger war.
Sie haben mit der Adoption nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Allerdings gab es für Sie bis 31.12.1979 die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung zu erwerben - dann besitzen Sie eine damals ausgestellte Erklärungsurkunde.
Sie haben mit der Adoption durch einen deutschen Elternteil automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt, vorausgesetzt die Adoption ist in Deutschland wirksam.
Allgemeine Informationen zur Anerkennung einer ausländischen Adoption in Deutschland finden SieAdoption. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Auslandsvertretung.
Eheschließung
Seit 1970 bekommt man durch Heirat nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit. Wählen Sie das Datum der Eheschließung:
Eine ausländische Frau, die in diesem Zeitraum einen deutschen Staatsangehörigen heiratete, wurde automatisch Deutsche.
Für einen ausländischen Mann, der eine deutsche Frau heiratete, galt dies nicht.
Eine ausländische Frau, die in diesem Zeitraum einen deutschen Staatsangehörigen heiratete, könnte Deutsche geworden sein. Wenn dies auf Sie zutrifft, setzen Sie sich mit Ihrer Auslandsvertretung in Verbindung.
Für einen ausländischen Mann, der eine deutsche Frau heiratete, galt dies nicht.
Eine ausländische Frau, die in diesem Zeitraum einen deutschen Staatsangehörigen heiratete, wurde nicht automatisch Deutsche. Sie konnte aber bei Eheschließung in Deutschland durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen haben, oder einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben. In beiden Fällen hat sie einen Nachweis vom Standesamt, bzw. von der Einbürgerungsbehörde bekommen.
Für einen ausländischen Mann, der eine deutsche Frau heiratete, galt dies nicht.
Ein/e Ausländer/in, die eine/n deutsche/n Staatsangehörigen heiratet, bekommt dadurch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
Eine Einbürgerung setzt voraus, dass man gemeinsam seit mehreren Jahren in Deutschland lebt, der ausländische Ehegatte integriert ist und Deutsch spricht. Wenden Sie sich an die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres deutschen Wohnorts.
Geburt in Deutschland
Alleine durch die Geburt auf deutschem Boden bekommt man nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
Ausnahme: Seit 01.01.2000 kann ein von Ausländern in Deutschland geborenes Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen haben, wenn mindestens ein Elternteil seit mindestens acht Jahren den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hatte. Wenn das Kind auch die Staatsangehörigkeit der Eltern bekommen hat und nicht in Deutschland aufgewachsen ist, muss es allerdings innerhalb eines Jahres nach Vollendung des 21. Lebensjahres eine Option zugunsten einer der beiden Staatsangehörigkeiten treffen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Auslandsvertretung in Verbindung.
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