Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde am 19. Januar 2024 vom Bundestag angenommen. Danach wird zukünftig, d.h. mit Inkrafttreten des Gesetzes am 27. Juni 2024, keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt, um den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme der tansanischen oder einer anderen ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag zu vermeiden.
Achtung - Bis zum Inkrafttreten der Regelung am 27.Juni 2024 gilt weiterhin:
Die deutsche Staatsangehörigkeit geht automatisch verloren, wenn eine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag angenommen wird. Vor dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kann nur eine so genannte Beibehaltungsgenehmigung schützen. Weitere Informationen finden Sie hier